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Gericht stoppt Beitragssenkung

Archivmeldung vom 16.09.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die anhaltende hervorragende Finanzentwicklung bei der Krankenkasse IKK-Direkkt veranlasste den Verwaltungsrat der Kasse, eine Beitragssenkung von 12 Prozent auf 11,8 Prozent vorzunehmen.

Das Bundesversicherungsamt (BVA), das die Senkung absegnen muss, erteilte keine Genehmigung. In einem Eilverfahren – sog. Einstweiliger Rechtsschutz (ER) – entschied nun das schleswig-holsteinische Landessozialgericht, dass Krankenkassen nicht grundrechtsfähig sind und somit auch keinen, auf das Grundgesetz gestützten einstweiligen Rechtsschutz erwirken können.

Somit muss die Kasse die gerichtlich verordnete Zustimmung zur Beitragssenkung in einem Hauptsacheverfahren erkämpfen, das unter Umständen Jahre dauern kann. „Die Politik ist gefordert, hier schnellstens Abhilfe zu schaffen“, forderte Ralf Hermes, Vorstand der IKK-Direkkt. In seiner Begründung erwähnte das Gericht, dass durch hohe Beitragssätze weitere Finanzpolster angesammelt werden könnten. Zum Schluss führte es jedoch aus, dass einiges für einen wahrscheinlichen Erfolg der IKK-Direkkt in einem Hauptsacheverfahren spricht.

Pressemitteilung Banktip.de vom 16.09.2005

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