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EuGH weist Klage von Dextro Energy ab - Glucose Aussagen widersprechen Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätze

Archivmeldung vom 08.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Produkte von Dextro Energy bestehen vorwiegend aus Glucose und gehören damit zu den schnellsten Energiespendern in Bedarfssituationen. Gleichzeitig ist das Wirkversprechen durch fundierte wissenschaftliche Untersuchungen bewiesen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat fünf spezifische Aussagen zur energieliefernden Wirkung von Glucose überprüft.

Im Ergebnis kam die EFSA zu einer positiven Bewertung. Aus wissenschaftlicher Perspektive sind alle fünf Aussagen wissenschaftlich fundierte Informationen. Vor diesem Hintergrund hatte das Unternehmen Nichtigkeitsklage vor dem EuGH gegen die Verordnung (EU) 2015/8 der Europäischen Kommission eingeleitet, gemäß der die oben genannten wissenschaftlich fundierten Aussagen zu Glucose verboten wurden.

Der EuGH hat nun in letzter Instanz die von Dextro Energy erhobene Klage abgewiesen. Wissenschaftlich fundierte und allgemein bekannte Aussagen wie "Glucose trägt zu einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel bei" würden Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen zuwiderlaufen. Das gelte unabhängig von einer Fokussierung auf bestimmte Zielgruppen, etwa Ausdauersportler, und unabhängig von möglichen Erläuterungen oder Hinweisen.

Aussagen zur schnellen Wirkweise von Glucose und den Produkten von Dextro Energy sind von dieser Entscheidung nicht betroffen.

Quelle: Dextro Energy GmbH & Co. KG (ots)

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