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Jede zweite Person nutzt kein Online-Banking

Archivmeldung vom 06.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Foto: Martin Kraft / Eigenes Werk
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

49 % der Bevölkerung benutzte 2018 kein Online-Banking. 51 % der Bevölkerung in Deutschland nutzten 2018 Online-Banking für private Zwecke. Zehn Jahre zuvor hatte dieser Anteil noch bei 33 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Ergebnissen der Erhebung zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in privaten Haushalten weiter mitteilt, wird Online-Banking besonders von 25- bis 44-Jährigen betrieben.

2018 nutzten 78 % der Personen dieser Altersklasse das Internet zur Einsicht ihres Kontostands oder für Überweisungen. Bei den 16- bis 24-Jährigen lag der Anteil bei 50 % und bei den 45- bis 64-Jährigen bei 55 %. Dagegen nutzten nur 25 % der über 65-Jährigen Online-Banking.

Andere finanzbezogene Aktivitäten werden seltener online abgewickelt. 10 % der Bevölkerung nutzten 2018 das Internet für den Abschluss oder die Verlängerung von Versicherungsverträgen. 6 % kauften oder verkauften Aktien, Fonds und andere Investitionsdienstleistungen online. Und lediglich 3 % tätigten Darlehens- und Kreditgeschäfte mit Banken und anderen Finanzdienstleistern über das Internet.

Methodische Hinweise:

Befragt wurden Personen ab 10 Jahren. Die Fragestellung zum Online-Banking bezog sich auf die Durchführung zu privaten Zwecken in den letzten drei Monaten vor der Befragung, bei den anderen finanzbezogenen Internetaktivitäten auf die letzten zwölf Monate vor der Befragung. Nicht dazu zählten finanzbezogene Aktivitäten, die per E-Mail oder Messaging (zum Beispiel SMS, MMS) übermittelt wurden. Andere finanzbezogene Internetaktivitäten von Jugendlichen zwischen 10 und 17 Jahren zählten nur dann, wenn für deren Durchführung die Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters vorlag und die Bezahlung aus eigenen Mitteln der Jugendlichen erfolgte.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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