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Steuerhinterziehung: Konzerne fürchten Verschärfung der Selbstanzeige

Archivmeldung vom 11.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de
Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de

In den Großunternehmen wächst die Angst vor schärferen Selbstanzeige-Regeln. Die Steuerexperten dort fürchten, dass sie künftig in Unternehmens-Steuererklärungen keine Korrekturen mehr vornehmen können, ohne sich wegen Steuerhinterziehung strafbar zu machen. Das sagte Matthias Lefarth, Steuerexperte der Stiftung Familienunternehmen, dem "Handelsblatt" (Freitagausgabe).

Die Sorge sei berechtigt, wenn es bei den Formulierungen im Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums bleibt, den das Kabinett am 24. September beschließen soll, heißt es in dem Bericht. Demnach ist künftig eine Selbstanzeige ausgeschlossen, sobald "ein Amtsträger der Finanzbehörde" zur Steuerprüfung bei einem Unternehmen "erschienen ist und sich ausgewiesen hat", heißt es in dem Entwurf. In international tätigen Konzernen allerdings gehen die Betriebsprüfer des Finanzamtes ständig ein und aus. "Diese Unternehmen haben eigentlich keine Chance mehr, überhaupt eine strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben", fürchtet Lefarth.

Die Selbstanzeige bietet heute nicht nur für Steuerhinterzieher eine Möglichkeit, straffrei in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Das Instrument dient auch Unternehmern, Fehler in den Umsatzsteuer-, Lohnsteuer- und Einkommensteuererklärungen zu korrigieren. In Großkonzernen wurde die Dauerbetriebsprüfung eingeführt, um in nicht eindeutigen Fällen langen Streit und Gerichtsprozesse um die Steuererklärungen der Betriebe mit den Finanzämtern zu vermeiden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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