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Bundesverfassungsgericht prüft Kammerzwang für Unternehmen

Archivmeldung vom 31.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.

Foto: Tobias Helfrich
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Erstmals seit 1962 könnte das Bundesverfassungsgericht über die Pflichtmitgliedschaft deutscher Firmen in Industrie- und Handelskammern entscheiden. Zwei Unternehmen haben dagegen Verfassungsbeschwerde eingereicht, dass sie per Gesetz gezwungen sind, in den Kammern Mitglied zu sein.

Zuletzt hatte das höchste deutsche Gericht vor 52 Jahren die Zwangsmitgliedschaft für zulässig erklärt und nachfolgende Beschwerden gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Jetzt hat der Erste Senat mehr als 30 Institutionen – darunter Bundestag, Bundesrat, Bundeskanzleramt, Bundesministerien und Länderregierungen – bis zum 15. Mai um Stellungnahmen gebeten, "um die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen für die zu treffende Entscheidung zu verbreitern", wie es laut eines Berichts des Nachrichten-Magazins "Der Spiegel" beim Verfassungsgericht heißt. Wird die Beschwerde angenommen, stünde die Mitgliedspflicht bei den Kammern auf dem Prüfstand.

Rund fünf Millionen deutsche Unternehmen und Gewerbetreibende sind Mitglieder, die Kammern nehmen jährlich rund 1,3 Milliarden Euro ein. Dagegen regt sich seit Jahrzehnten Widerstand. Viele Firmen werfen den Kammern Verschwendung von Beiträgen vor.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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