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BITKOM: Vorabwiderspruch für deutsche Mittelständler kaum umsetzbar

Archivmeldung vom 09.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Microsoft bietet Verbrauchern ab sofort ein Vorabwiderspruchsrecht bei seinem Geodatendienst Bing. Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, Präsident des Hightech-Verbands BITKOM, äußert sich zu der Thematik wie folgt: „Wir haben Verständnis dafür, dass Microsoft nunmehr auf Druck von Datenschützern und Politikern auf freiwilliger Basis eine Vorabwiderspruchsmöglichkeit bei seinem Geodatendienst Bing anbietet. Große, international aufgestellte Unternehmen sind durchaus in der Lage, einen Vorabwiderspruch für Panoramadienste im Internet einzurichten, wie nach Google nun auch Microsoft zeigt. Mittelständische deutsche Anbieter können den enormen Aufwand, der sich mit einem Vorabwiderspruch verbindet, faktisch aber nicht stemmen."

Scheer weiter: "Diese mit Nachdruck von Datenschützern und Politikern vorgetragene Forderung führt dazu, dass innovative Mittelständler aus Deutschland kaum noch entsprechende Angebote in den Markt bringen können. Denn die Bearbeitung von Vorabwidersprüchen in größerer Zahl ist ausgesprochen aufwändig und damit für kleinere Unternehmen einfach nicht zu bewältigen. Es müssen die über verschiedene Medien (Post, Fax, Email) eingehenden Widersprüche teils sehr umständlich von Hand bearbeitet werden. Oft sind Rückfragen notwendig. Außerdem sind neben der Adresse viele weitere detaillierte Angaben notwendig, um ein Haus vorab auf dem Bildmaterial eindeutig identifizieren zu können. Die postalische Adresse kann nicht ohne weiteres der Geo-Koordinate zugeordnet werden.

Nach dem selbstverpflichtenden Datenschutz-Kodex der ITK-Branche werden Widersprüche demgegenüber im laufenden Betrieb sehr kurzfristig umgesetzt. Dieses Verfahren erlaubt es auch kleineren Anbietern, dem Kodex beizutreten und entsprechende Dienste anzubieten.

Datenschützer und Politiker lassen bei ihrer mantraartig vorgetragenen Forderung nach einem Vorabwiderspruch völlig außer acht, dass dabei unvermeidlich große Mengen persönlicher Daten anfallen. Dem Datenschutz erweist man damit einen Bärendienst.

Nach dem Datenschutz-Kodex des BITKOM kann über die vorgesehene zentrale Webseite vorhandenes Bildmaterial leicht gefunden werden. Mit den Online-Tools der Anbieter können Widersprüche exakt, schnell und ohne Speicherung großer Datenmengen bearbeitet werden. Damit schaffen wir Regelungen, die über die gesetzlichen Forderungen hinaus gehen, gleichzeitig verbraucherfreundlich sind, zusätzliches Datenaufkommen vermeiden und jungen deutschen Unternehmen eine Chance geben.

Die ITK-Branche hat den Kodex in sehr kurzer Zeit vorgelegt und die beteiligten Unternehmen arbeiten nun mit Hochdruck an der Umsetzung der Vorgaben. Auch Microsoft trägt die Vorgaben des Kodex weiterhin in vollem Umfang mit. Die zentrale Website soll im Herbst an den Start gehen.“

Quelle: BITKOM

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