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BDI-Präsident Grillo: "Reformen im Investitionsschutz Voraussetzung für mehr Akzeptanz"

Archivmeldung vom 07.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ulrich Grillo, BDI-Präsident, Berlin 2013
Ulrich Grillo, BDI-Präsident, Berlin 2013

Foto: RudolfSimon
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der BDI begrüßt die neuen Vorschläge von EU-Kommission und Bundeswirtschaftsministerium im Investitionsschutz. "Wir freuen uns, dass die Politik jetzt wegweisende Reformen in Investitionsschutzabkommen vorantreiben will, von denen der BDI viele schon seit längerem fordert" sagte BDI-Präsident Ulrich Grillo am Donnerstag in Berlin anlässlich eines Treffens der EU-Handelsminister. "Reformen sind dringend notwendig, um die Akzeptanz für Investitionsschutz zu steigern."

Zu den zentralen Reformaspekten zählt für den BDI die Zusicherung des politischen Gestaltungsraums von Staaten. Außerdem müsse es mehr Transparenz in den Schiedsverfahren geben. Weitere Schritte seien die Einführung eines Berufungsmechanismus und die Präzisierung von Rechtsbegriffen.

"Wir unterstützen auch den Vorschlag von EU-Kommission und Bundeswirtschaftsministerium, über Investitionsstreitigkeiten künftig in einem ständigen Investitionsgericht zu verhandeln", sagte Grillo. "Über neue Institutionen sollte gesprochen werden, ohne die TTIP-Verhandlungen zu verlangsamen."

Deutsche Industrieunternehmen sind über Direktinvestitionen im Ausland internationalen stark verflochten. Deshalb sei ein hohes Schutzniveau enorm wichtig. Zudem müsse gewährleistet sein, dass Investoren nach wie vor direkt als Streitpartei vor dem Gericht klagen können. Dabei sei es für Unternehmen wichtig, in Streitfällen weiterhin an der Zusammensetzung des Schiedsgremiums beteiligt zu werden.

Quelle: BDI Bundesverband der Dt. Industrie (ots)

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