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Bundesfinanzhof-Präsident: Jeder Steuerpflichtige muss sich auf Vertraulichkeit verlassen können

Archivmeldung vom 26.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Klicker / pixelio.de
Bild: Klicker / pixelio.de

Der Präsident des Bundesfinanzhofs und frühere Bundesverfassungsrichter Rudolf Mellinghoff hat die Wichtigkeit des Steuergeheimnisses betont. Jeder Steuerpflichtige müsse sich darauf verlassen können, "dass die Vertraulichkeit und Verschwiegenheit der Finanzbeamten gewahrt bleibt", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Das Steuergeheimnis, so der Präsident des Bundesfinanzhofs weiter, sei "eine notwendige Bedingung dafür, dass der Staat vom Bürger die umfassende Mitwirkung und Offenbarung aller wirtschaftlichen und privaten Verhältnisse verlangen darf."

Mellinghoff fügte hinzu: "Finanzbeamten, Richtern, aber auch Ministern ist es grundsätzlich untersagt, über die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse zu berichten, die ihnen bekannt geworden sind. Das gilt auch für Strafverfahren im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung. Die Verletzung des Steuergeheimnisses ist eine Straftat."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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