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Bauernverband warnt vor Mindestlohn für Saisonarbeiter

Archivmeldung vom 14.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

Der deutsche Bauernverband warnt vor einem Mindestlohn für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft. Der Präsident des Bauernverbands, Joachim Rukwied, sagte der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung": "Wir haben allergrößte Bedenken gegen die Einführung eines Mindestlohns. Der Anbau von Obst, Gemüse und Wein in Deutschland würde darunter erheblich leiden."

Der Bauernverband befürchtet, dass ein "nicht unerheblicher Teil der Produktion" ins Ausland abwandere. Das gelte für Spargel, aber auch für Erdbeeren und anderes Obst, sagte Rukwied der Zeitung. Der Bauernverband schlägt deshalb eine Sonderreglung für Saisonarbeiter vor. "Für Beschäftigungen, die auf 50 Arbeitstage im Jahr beschränkt und in der Regel sozialversicherungsfrei sind, sollten nur 80 Prozent des Mindestlohns gelten", sagte Rukwied.

Beim Anbau mancher Obst- und Gemüsekulturen mache der Arbeitseinsatz 60 bis 80 Prozent der Produktionskosten aus. Eine Lohnerhöhung von bis zu 25 Prozent werde daher massiv die Kosten erhöhen. Der Bauernverband schätzt, dass Spargel durch die Einführung des Mindestlohns zehn bis dreißig Prozent teurer wird. "Gegenüber Produzenten in Ländern wie Polen oder Rumänien, die erheblich weniger zahlen, sind wir dann kaum konkurrenzfähig", sagte der Bauernverbandspräsident.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) lehnt allerdings Sonderregelungen für bestimmte Branchen ab. "Eine Sonderreglung für Saisonarbeiter wäre eine Ausnahme vom Mindestlohn. Das ist nicht vorgesehen. Dann würden andere Branchen mit der gleichen Forderung kommen", sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums. Es stehe den Branchen frei, für den Übergang bis zur Einführung des Mindestlohns 2017 Tarifverträge abzuschließen.

Rukwied sagte dazu: "Eine Übergangsregelung löst die Sache nicht. Die drastischen Auswirkungen eines Mindestlohns würden dann nur um zwei Jahre verschoben." Im Koalitionsvertrag heißt es, man werde "mögliche Probleme, z. B. bei der Saisonarbeit, bei der Umsetzung berücksichtigen". Jährlich kommen etwa 270.000 ausländische Erntehelfer als Saisonarbeiter nach Deutschland. Sie erhalten einen Stundenlohn von etwa 6,50 Euro die Stunde. Früher waren es vor allem Polen, in den vergangenen Jahren hat die Zahl der Rumänen stark zugenommen. In Polen gibt es einen Mindestlohn von 2,21 Euro, in Rumänien von 92 Cent.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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