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Klaus-Dieter Hommel zur Umsetzung des "Tarifeinheitsgesetzes": In 95 Prozent der DB-Betriebe behält EVG-Tarifverträge

Archivmeldung vom 18.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Erich Westendarp / pixelio.de
Bild: Erich Westendarp / pixelio.de

Die Deutsche Bahn AG hat jetzt ihre Annahmen über die gewerkschaftlichen Mehrheitsverhältnisse in den Betrieben veröffentlicht. Hintergrund ist die angekündigte Einführung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG).

Dazu Klaus-Dieter Hommel, Vorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG): Die ganz überwiegende Mehrheit der Betriebe behält demnach die guten Tarifverträge der EVG. Wir sehen unsere Einschätzung über die wirklichen Mitgliederverhältnisse im Bahnkonzern bestätigt. Wir erwarten jetzt vom Arbeitgeber ein sauberes und transparentes Verfahren bei der bevorstehenden Umsetzung der Bestimmungen des Tarifeinheitsgesetzes.

In 284 von insgesamt 300 Betrieben gelten auch in Zukunft die Tarifverträge der EVG. Damit bleiben für mehr als 95 Prozent der Beschäftigten im Bahnkonzern solche wichtigen Regelungen wie Kündigungsschutz und Einkommenssicherung für alle Berufsgruppen gesichert. Die Bahn konnte Ihre Entscheidung über die Zuschreibung von Betrieben nicht auf Mitgliedsdaten beider Gewerkschaften stützen, weil sich die GDL einem transparenten Verfahren verweigert hatte. Dennoch wurde der EVG auch in den sogenannten Transportbereichen in 55 Betrieben die meisten Mitglieder bestätigt. Damit gelten in 78 Prozent der DB Cargo AG, DB Regio AG und der DB Fernverkehr AG die Tarifverträge der EVG weiter.

Laut Tarifeinheitsgesetz werden in den Betrieben der DB künftig nur noch die Tarifverträge derjenigen Gewerkschaft angewendet, die im Betrieb die meisten Mitglieder organisiert. Von den über 300 Betrieben im DB-Konzern seien 71 betroffen, teilte die Deutsche Bahn mit. In 55 davon gelten weiterhin die Tarifverträge der EVG, nur 16 werden einer anderen Organisation zugeschlagen.

Auch für Beschäftigte in den Betrieben, die künftig von einer anderen Gewerkschaft tarifiert werden, bleibt die EVG weiterhin für ihre Mitglieder da! Die Betreuung durch die zuständige Geschäftsstelle und die betreuenden Gewerkschaftssekretären geht weiter. Unser Anspruch bleibt bestehen: Wir wollen Mehrheitsgewerkschaft in allen Betrieben sein.

Quelle: EVG Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (ots)

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