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Bundespatentgericht bestätigt Löschung der Marke "Black Friday" für Werbedienstleistungen

Archivmeldung vom 25.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sitzungssaal des Bundespatentgerichts (BPatG)
Sitzungssaal des Bundespatentgerichts (BPatG)

Foto: Tobias Klenze
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass die umstrittene Wortmarke "Black Friday" für einige wesentliche Dienstleistungen des Bereichs "Werbung" gelöscht werden muss.

Damit bestätigt das Gericht seine erste Einschätzung aus der mündlichen Verhandlung vom 26. September 2019, wonach die umfassende Löschung der Marke durch das Deutsche Patent- und Markenamt zwar aufgehoben, jedoch für einige entscheidende Werbedienstleistungen bestätigt werden solle.

So hält das Bundespatengericht die Marke "Black Friday" für die Dienstleistung "Werbung" für nicht schutzfähig. Unter anderem müsse die Marke für die Dienstleistungen "Marketing", "Organisation und Durchführung von Werbeveranstaltungen", "Planung von Werbemaßnahmen", "Verbreitung von Werbeanzeigen" und "Werbung im Internet für Dritte" sowie eine Vielzahl weiterer im Zusammenhang mit Werbung stehender Dienstleistungen gelöscht werden.

Für die Entscheidung des Bundespatentgerichts war unter anderem maßgeblich, dass das Portal BlackFriday.de schon vor der Markenanmeldung auf dem deutschen Markt aktiv war und bereits im Jahr 2012 viele Rabattaktionen von Elektronikhändlern aus Deutschland bündelte (Hier eine Übersicht: https://www.blackfriday.de/2012). Dies begründe ein Freihaltebedürfnis für den Begriff "Black Friday" für damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen.

Das Bundespatentgericht hat die Rechtsbeschwerde zugelassen. Demnach können die beteiligten Parteien innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

BlackFriday.de begrüßt die Entscheidung des Bundespatentgerichts. Die Markeninhaberin hatte in der Vergangenheit BlackFriday.de sowie einige Partner des Portals aufgrund angeblicher Markenrechtsverletzungen abgemahnt. Dieses Vorgehen wurde bereits im Oktober 2017 im Eilverfahren (ohne mündliche Verhandlung) vom Landgericht Düsseldorf per einstweiliger Verfügung untersagt. Im April 2020 wird hierzu eine mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren stattfinden. Mehr dazu finden Sie hier: http://ots.de/qc0eaZ.

Da die Marke "Black Friday" aber auch nach der Entscheidung des Bundespatentgerichts für viele Waren und Dienstleistungen erhalten bleiben wird und so weiterhin für Verwirrung bei bestehenden und potenziellen Partnern sorgen könnte, hat BlackFriday.de bereits im November 2019 einen weiteren Schritt eingeleitet und eine Klage auf Löschung der Marke wegen Verfalls aufgrund von Nichtbenutzung beim Landgericht Berlin eingereicht. Nach § 49 Abs. 1 MarkenG muss eine Marke nach ihrer Eintragung für jede einzelne geschützte Ware oder Dienstleistung ernsthaft benutzt werden. Geschieht dies nicht, können auf Antrag die nicht benutzten Waren und Dienstleistungen gelöscht werden. Es reicht für eine rechtserhaltende Benutzung nicht aus, dass der Begriff "Black Friday" irgendwie verwendet wird. Der Begriff muss vielmehr so verwendet werden, dass er als Hinweis auf die Waren oder Dienstleistungen aus einem ganz bestimmten Unternehmen zu bewerten ist. Bei der Marke "Black Friday" ist eine solche Benutzung für den ganz überwiegenden Teil der eingetragenen Waren und Dienstleistungen nicht erkennbar. Beispielsweise gibt es keine "Black Friday Anrufbeantworter", keine "Black Friday Computerbildschirme", keine "Black Friday Geschäfte" und auch keinen "Black Friday Online Shop". Weitere Informationen zur Löschungsklage finden Sie hier: http://ots.de/4gC9vY.

Über BlackFriday.de:

BlackFriday.de ist Deutschlands dienstältestes "Black Friday Portal" und wurde im Januar 2012 von Marketingexperte Simon Gall gegründet - also mehr als 1 Jahr vor der Eintragung der Wortmarke "Black Friday" (2013) und mehr als 4 Jahre vor der Übertragung der Marke (2016) auf die aktuelle Inhaberin.

BlackFriday.de bündelt ähnlich wie das US-amerikanische Vorbild BlackFriday.com Deals und Black Friday Aktionen deutscher Händler um Shoppern und Schnäppchenjägern einen übersichtlichen Einstieg in ihr Black Friday Shopping zu ermöglichen.

Seit der Übertragung der Wortmarke "Black Friday" auf die aktuelle Inhaberin kämpft Gründer und Betreiber Simon Gall gegen die zweifelhafte Marke und die darauf gestützten unberechtigten Angriffe gegen ihn und seine Partner.

Quelle: Black-Friday.de (ots)

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