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Soffin heuerte ehemaligen HRE-Manager an

Archivmeldung vom 01.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der staatliche Bankenrettungsfonds Soffin hat einen Ex-Manager der Pleitebank Hypo Real Estate (HRE) angeheuert. Nach Informationen von stern.de arbeitet ein ehemaliger Managing Director der HRE-Bank seit April als Referatsleiter für "Stabilisierungsmaßnahmen und Beteiligungscontrolling".

Als Gruppenchef verantwortete er bei der HRE auch das Management von Anlagen und Verbindlichkeiten. Die Hypo Real Estate wurde nur mit Garantien des Soffin vor der Pleite bewahrt.

Bereits am 7. April hatte darum der zuständige Abteilungsleiter im Bundesfinanzministerium den Soffin gewarnt. Da der Manager bei der HRE eine "interne Funktion" ausgefüllt habe, bestünden "ernsthafte Interessenkonflikte mit seiner vorgesehenen Tätigkeit", heißt es in dem Brief, der stern.de vorliegt. Laut Soffin wurde der Interessenkonflikt dadurch vermieden, dass ein anderer Referatsleiter die Zuständigkeit für die HRE übertragen bekommen habe.

Zudem könnte der Soffin bei der Vergabe eines lukrativen Auftrags gegen Vergaberecht verstoßen haben, weil der Auftrag nicht öffentlich ausgeschrieben wurde. Nach Informationen von stern.de bekam die PR-Agentur Brunswick im März den Auftrag, den Fonds bei der Pressearbeit zur Verstaatlichung der Hypo Real Estate (HRE) zu beraten. Laut Soffin fehlten in der eigenen Pressestelle die notwendigen "Strukturen und Kapazitäten". Brunswick forderte für seine Leistungen ursprünglich ein monatliches "Basishonorar" von netto 50.000 bis 75.000 Euro. Der Vertrag hatte nach stern.de-Informationen eine Laufzeit von vier Monaten.

Zur Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens gibt es widerstreitende Auffassungen. Eine Sprecherin des Soffin berief sich gegenüber stern.de auf ein Gutachten, demnach der Fonds den Auftrag auch ohne Ausschreibung rechtmäßig vergab. "Aufgrund des kurzfristigen Handlungsbedarfs" habe man auf die Ausschreibung verzichtet. Der Vergaberechtler Andreas Haak von der Anwaltskanzlei Taylor Wessing bestätigte dagegen auf Anfrage von stern.de, dass der Soffin als Bundesbehörde sehr wohl grundsätzlich dem Vergaberecht unterliege. Es gebe zwar Ausnahmebestimmungen, auch bei Dringlichkeit. Diese würden von den Gerichten aber "sehr restriktiv gehandhabt".

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Volker Wissing, der Mitglied des HRE-Untersuchungsausschusses des Bundestages ist, will mehr über die Hintergründe wissen: "Das muss schnellstmöglich aufgeklärt werden", sagte er stern.de.

Quelle: stern

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