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E-Mobilität: Ladesäulen-Monopole behindern Wettbewerb - LichtBlick begrüßt Marktuntersuchung des Bundeskartellamts

Archivmeldung vom 09.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt hat heute in einer Pressemitteilung eine Untersuchung des Marktes für öffentliche Strom-Ladesäulen angekündigt. Laut Behörde geht es darum, "strukturelle Wettbewerbsprobleme" zu identifizieren. Die Wettbewerbshüter berichten, dass sie "vermehrt Beschwerden über die Preise und Konditionen an den Ladesäulen" erreichen.

Der Ökostromanbieter LichtBlick begrüßt die Sektoruntersuchung. Dazu erklärt Kommunikationschef Ralph Kampwirth: "An Deutschlands Strom-Ladesäulen regiert Abzocke und Chaos. Wettbewerb ist Fehlanzeige. Darum ist das Einschreiten des Kartellamts ein richtiger und notwendiger Schritt. Wir fordern einen fairen Wettbewerb um Strompreise und Stromqualität an jeder öffentlichen Ladesäule."

In vielen Städten und Regionen beherrschen einzelne Anbieter den Ladesäulen-Markt. Durch die mangelnde Konkurrenz können die Unternehmen so Preis, Tarif und Vorrausetzungen für eine Ladung frei von Wettbewerb deutlich oberhalb des Haushaltsstrompreises festlegen. Meistens sind es die regionalen Stromnetzbetreiber und Stromversorger, die sich das Monopol der Ladeinfrastruktur sichern. Laut dem LichtBlick-Ladesäulencheck von 2019 dominiert z.B. Innogy (heute: Eon) in Dortmund und Essen über 90 Prozent des Marktes. EnBW kontrolliert mit 75 Prozent die Region um Freiburg. RheinEnergie betreibt in Köln 81 Prozent der Ladepunkte. In Hamburg, Berlin und München nehmen Stromnetz Hamburg/Hamburg Energie, Allego und die Stadtwerke München (SWM) eine dominante Marktstellung ein. Die Monopolkommission der Bundesregierung hatte auch deshalb bereits im September 2019 Kritik an den Stromtankstellen-Monopolen geübt.

Quelle: LichtBlick SE (ots)

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