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ver.di legt Verfassungsbeschwerde gegen niedersächsisches Ladenschlussgesetz ein

Archivmeldung vom 15.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Gewerkschaft ver.di hält das niedersächsische Ladenschlussgesetz für verfassungswidrig. Das berichtet der Weser-Kurier (Bremen) in seiner Sonnabendausgabe.

Die vielen Ausnahmen machten das Verkaufsverbot am Sonntag zur Farce, sagte der Fachbereichsleiter Einzelhandel, Peter Franielczyk. Der ver.di-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen werde die Sonntagsruhe in Karlsruhe einklagen. Immer mehr Kommunen wüssten die Sonntagsregelung zu umgehen, indem sie sich vom Land Niedersachsen als Ausflugsort einstufen ließen, erklärt der Einzelhandelsexperte das Problem. Ob Wolfsburg, Braunschweig, Celle oder Lüneburg, das Shoppen am Sonntag sei inzwischen vielerorts erlaubt. Franielczyk warnte vor den Folgen für Arbeitnehmer und ihre Familien. "Für sie wollen wir den verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags durchsetzen."

Quelle: Bremer Tageszeitungen AG

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