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Kaupthing Bank: Deutsche Kunden müssen den Verlust der Einlagen besorgen.

Archivmeldung vom 11.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die deutsche Niederlassung der isländischen Kaupthing Bank hf. (Aktiengesellschaft isländischen Rechts) ist insolvent. Kunden können ihre Gelder nicht mehr abheben. Nach Medienberichten sind ca. 30.000 Deutsche und 1.700 Schweizer betroffen.

Die Bank bezeichnete sich als eine der führenden nord-europäischen Banken und warb mit Auszeichnungen von mehreren Wirtschaftsmagazinen. Sie warb deutsche Kunden vor allem mit dem Versprechen, auf Einlagen auf dem Kaupthing Edge Tagesgeldkonto mit 5,65% p.a. zu verzinsen. Sie bezeichnete das Angebot als das "derzeit führende Online-Tagesgeldkonto" und stellte den Kunden bis zuletzt in Aussicht, mindestens bis 2012 einen höheren Zins als den jeweils geltenden EZB-Zins zu zahlen.

Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bankrecht spezialisierten Hamburger Kanzlei BGKS Gröpper Köpke: "Das ist zwar im Vergleich zu den Angeboten von anderen Banken ein exorbitant hoher Zins, aber stand unseres Erachtens zu keinemZeitpunkt in einem angemessenen Verhältnis zu den eklatanten Risiken der Kapitalanlage."

Denn im Gegensatz zu den meisten anderen Banken sind die Einlagen weder über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken noch über die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken nach den Maßgaben nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz gesichert. Rechtsanwalt Gröpper: "Deshalb können die Kunden die Ansprüche nach dem derzeitigen Stand der Dinge voraussichtlich nur gegenüber der isländischen Einlagensicherung geltend machen."

Und dabei zählt der Faktor Zeit. Nach Medienberichten verfügt der isländische Einlagensicherungsfonds nur über € 100 Mio. Dem stehen Gesamtforderungen in Höhe von € 308 Mio. von ca. 30.000 geschädigten deutschen Kunden gegenüber.

Danach reicht das Geld nicht aus, um alle Forderungen vollständig zu entschädigen. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Island hat wie jeder andere EU-Mitgliedsstaat die Richtlinie 94/19/EG zur Harmonisierung der wesentlichen Aspekte der europäischen Einlagensicherungssysteme umgesetzt und ist danach verpflichtet, den Fonds bei Bedarf nachzufinanzieren, aber Experten bezweifeln das, weil Island momentan praktisch keine Zahlungskraft hat. Deshalb können die Kunden auf gar keinen Fall sicher davon ausgehen, dass sie das Geld nach den Maßgaben des isländischen Einlagensicherungsgesetzes zumindest bis zu einer Höhe von bis zu € 20.887,00 ersetzt erhalten."

Die Rechtsanwälte der Hamburger Bankrechtskanzlei BGKS Gröpper Köpke raten deshalb dazu, umgehend alle Ansprüche im Zusammenhang mit den Einlagen bei der Kaupthing Bank hf. von einem auf das Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Die Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke verfügt über einschlägige Erfahrungen mit der Vertretung der Kunden gegen Banken und im Zusammenhang mit Bankinsolvenzen und arbeitet im Zusammenhang mit der Kaupthing-Pleite mit einem isländischen Rechtsanwalt zusammen, um für die Kunden alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Quelle: BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte

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