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Dubai-Fonds von ACI droht Insolvenz

Archivmeldung vom 09.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Den Dubai-Fonds von ACI droht die Insolvenz. Jetzt müssen Anleger mit Rückforderungen in Millionenhöhe rechnen. Die Kanzlei Göddecke bereitet Schadensersatzklagen wegen Kapitalanlagebetrug vor.

Ein Teil der Dubai-Fonds von Alternative Capital Invest (ACI) ist offenbar zahlungsunfähig. Die Geschäftsführung des ACI-Fonds III hat die Anleger von der Notwendigkeit eines Insolvenzantrags informiert. Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte geht davon aus, dass weitere Dubai-Fonds folgen. "Die Anleger müssen mit hohen Rückforderungen des Insolvenzverwalters rechnen", warnt Rechtsanwalt Hartmut Göddecke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Bei Insolvenz müssen Anleger der ACI-Fonds auf Rückforderungen gefasst sein. Rechtsanwalt Göddecke erklärt warum: "Die Anleger haben von den Fonds Ausschüttungen erhalten. Diese wird der Insolvenzverwalter zurückfordern." Ganz schutzlos sind Anleger jedoch nicht. Die Kanzlei Göddecke hat sich erst kürzlich am Landgericht Traunstein gegen den Insolvenzverwalter eines Concordia-Fonds durchgesetzt.

ACI hat mit sieben Dubai-Fonds schätzungsweise 200 Millionen eingesammelt und teilweise mit Prominenten wie Boris Becker oder Michael Schumacher geschmückt. Die Kanzlei Göddecke hat gegen die Fondsinitiatoren Strafanzeige gestellt. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld ermittelt wegen Betrugsverdacht. "Bei ACI finden wir alle Zutaten für ein Schneeballsystem", erklärt Rechtsanwalt Göddecke.

Die Kanzlei Göddecke bereitet derzeit Schadensersatzklagen vor. Dabei setzen die Rechtsanwälte verschiedene Hebel an: "Die Initiatoren überziehen wir mit Klagen aufgrund von Kapitalanlagebetrug. Beim Treuhänder setzen wir auf Verstöße gegen Treuhandpflichten. Beim Anlageberater prüfen wir, wie die Beratung des Anlegers erfolgt ist. Kam es zu Beratungsfehlern, können wir Schadensersatzforderungen gut begründen", erklärt Rechtsanwalt Göddecke. Denn Anlageberater müssen ihre Kunden anlagegerecht und anlegergerecht beraten. Alle Risiken der Kapitalanlage müssen auf den Tisch. Außerdem muss die Kapitalanlage zu den Anlagezielen des Kapitalanlegers passen. "Wir stoßen fast immer auf eine Beratungssünde des Anlageberaters", sagt Göddecke.

Quelle: Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

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