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Rechtsanwalt Faßbender stellt gegen KfW wegen Millionenüberweisung an Lehman Bros. vom 15.09.08 Strafanzeige

Archivmeldung vom 23.09.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.09.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In der vergangenen Woche war den Medien zu entnehmen, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Frankfurt am Main, mit Lehman Brothers Inc., New York, ein sogenanntes Währungsswapgeschäft abgeschlossen hat.

Lehman ist seit dem 15.09.2008 zahlungsunfähig. Dennoch hat ihr die KfW an diesem Tage EUR 320 Mio. ohne Gegenleistung bzw. bankübliche Sicherheiten überwiesen. Der Betrag ist aufgrund der Insolvenz verloren.

In den folgenden Tagen wurde der Fehler von der KfW zunächst mit einem Irrtum, bedingt durch eine technische Panne, erklärt. Einem am 22.09.2008 im Handelsblatt veröffentlichten Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden der KfW, Herrn Dr. Ulrich Schröder, ist nun zu entnehmen, dass der Fehler in Wirklichkeit nicht auf einer technischen Panne beruhte.

Vielmehr haben sich die Verantwortlichen der KfW am Freitag, den 12.09.2008, wegen der finanziellen Schieflage von Lehman über die Abwicklung des Geschäfts beraten. Die für Montag, den 15.09.2008, vorgesehene Überweisung wurde dennoch nicht storniert, obwohl dies möglich und auch dringend erforderlich war. Es wurden also öffentliche Gelder im dreistelligen Millionenbereich verschleudert, für die nun der Steuerzahler gerade zu stehen hat.

Bisher ist in der Öffentlichkeit von zivil- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen berichtet worden. Bei dem nun zu Tage getretenen Verhalten liegt aber auch der Verdacht eines vorsätzlichen Handelns und damit einer Untreue nahe. Zu dieser Angelegenheit gibt es wegen der Höhe des Schadens keinen vergleichbaren Vorgang in der deutschen Wirtschaftsgeschichte, die einer strafrechtlichen Aufarbeitung bedarf.

Die Rechtsanwaltskanzlei Bernhard J. Faßbender, München, hat daher am 22.09.2008 bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Strafanzeige gegen Vorstandsmitglieder und die verantwortlichen Mitarbeiter der KfW gestellt.

Quelle: Rechtsanwalt Bernhard J. Faßbender

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