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Wirtschaft besorgt über mögliche Verschärfung der Erbschaftsteuerregeln

Archivmeldung vom 01.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

In der Wirtschaft wächst die Sorge vor einer Verschärfung der Erbschaftsteuerregeln. Das berichtet das "Handelsblatt" (Mittwochausgabe). Am 8. Juli hat das Bundesverfassungsgericht zur mündlichen Verhandlung über die seit 2009 zumeist komplette Verschonung des Betriebsvermögens geladen. Bereits jetzt hat in den Wirtschaftsverbänden der Zeitung zufolge das Nachdenken über mögliche Szenarien begonnen.

Der Familienunternehmerverband etwa schlägt demnach vor, die Bedingungen, die ein Unternehmen für die Steuerfreiheit erfüllen muss, zu verschärfen. So sollten alle Betriebe künftig den Erhalt von Arbeitsplätzen nachweisen müssen; bisher gilt dies nur für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern. "Gerade Tarnunternehmen haben ja typischerweise nur sehr wenige Mitarbeiter", sagte Peer-Robin Paulus vom Familienunternehmerverband dem "Handelsblatt". "Die Trittbrettfahrer müssen raus aus der Verschonung."

Es gehe darum, die "Zielgenauigkeit der Verschonungsregeln zu verbessern", so Paulus. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte Karlsruhe angerufen, weil er das Privileg der Betriebe für ungerechtfertigt groß hält und fürchtet, dass es dazu einlädt, Privatvermögen als Betriebsvermögen zu deklarieren, damit es steuerfrei bleibt. Die BFH-Richter schlagen vor, künftig alle Vermögensarten gleich zu besteuern, allerdings mit deutlich niedrigeren Steuersätzen als heute. Die Familienunternehmer lehnen das ab. Sie fürchten, dass die Politik die Sätze künftig anheben könnte. "Dann würde die Erbschaftsteuer die Existenz vieler Betriebe gefährden, weil sie die Steuer aus der Substanz zahlen müssten."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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