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Neues Organspende-Register gestartet

Archivmeldung vom 18.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Organspende: Hoch umstritten da Körperteile bei lebendigem Leib entnommen werden (Hirntot ist nicht Tot).
Organspende: Hoch umstritten da Körperteile bei lebendigem Leib entnommen werden (Hirntot ist nicht Tot).

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Nach langer Vorbereitung ist am Montag die erste Stufe des neuen zentralen Organspende-Registers gestartet. Damit sollen Entscheidungen zur Organ- und Gewebespende künftig auch online festgehalten werden können, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit.

Das Register soll schrittweise aufgebaut werden. Zur Sicherheit müssen sich Nutzer mit einem Ausweisdokument mit der sogenannten eID-Funktion identifizieren. Ab Montag können Entnahmekrankenhäuser, die bereits an das Organspende-Register angebunden sind, mögliche Organspende-Erklärungen suchen und abrufen. Bis Juli 2024 müssen alle Entnahmekrankenhäuser an das Organspende-Register angebunden sein. Bis spätestens Ende September 2024 soll zudem die Abgabe der Erklärung mithilfe der "Digitalen Identität für Versicherte" (GesundheitsID) ermöglicht werden. 

Ab 2025 sollen dann die Gewebeeinrichtungen die Bereitschaft zu Gewebespenden bei potenziellen Spendern über das Abrufportal klären können. Vermerke in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung sollen auch nach der vollständigen Inbetriebnahme des Registers gültig bleiben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete den Start des Registers als "wichtigen Meilenstein", um mehr Organspenden möglich zu machen. "Zum ersten Mal besteht damit auch die Möglichkeit, online seine Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende zu hinterlegen", sagte er. Dies ermögliche den Ärzten, auf schnelle und zuverlässige Weise die Spendenbereitschaft eines potenziellen Organspenders zu ermitteln. Zudem würde im Erstfall Angehörige entlastet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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