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Reallöhne im 2. Quartal 2016 um 2,3 % höher als im 2. Quartal 2015

Archivmeldung vom 22.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Der Reallohnindex in Deutschland ist nach den Ergebnissen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung vom zweiten Quartal 2015 bis zum zweiten Quartal 2016 um 2,3 % gestiegen. Der Verbraucherpreisindex legte im selben Zeitraum um 0,1 % zu. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, betrug der nominale Verdienstanstieg 2,4 %.

Insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe haben sich die Nominallöhne zwischen dem zweiten Quartal 2015 und dem zweiten Quartal 2016 mit + 1,0 % unterdurchschnittlich erhöht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bedeutende Tarifabschlüsse der Metall- und Elektroindustrie sowie der chemischen Industrie noch nicht wirksam beziehungsweise nicht ausgezahlt wurden (siehe Pressemitteilung Nr. 298 vom 29. August 2016).

Die zwischen dem zweiten Quartal 2015 und dem zweiten Quartal 2016 negative nominale Lohnentwicklung im Bereich "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" (- 0,3 %) ist auf die Entwicklung der Sonderzahlungen zurückzuführen. Die nominalen Verdienste ohne Sonderzahlungen sind dagegen im betrachteten Zeitraum in dieser Branche gestiegen (+ 1,0 %). Die zuvor beschriebene Entwicklung der Nominallöhne mit und ohne Sonderzahlungen zeigt sich auch bei den Tarifverdiensten.

In den Wirtschaftszweigen "Grundstücks- und Wohnungswesen" (+ 4,7 %), "Verkehr und Lagerei" (+ 3,2 %) sowie im Gastgewerbe (+ 3,0 %) gab es vom zweiten Quartal 2015 bis zum zweiten Quartal 2016 die höchsten nominalen Verdienststeigerungen. In diesen Branchen fiel die Entwicklung der Tarifverdienste ebenfalls überdurchschnittlich hoch aus.

Methodische Hinweise:

Der Nominallohnindex bildet die Veränderung der Bruttomonatsverdienste inklusive Sonderzahlungen der vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich ab. Er erfasst die Verdienstentwicklung bei gleicher Beschäftigtenstruktur wie im Vorjahr. Der Reallohnindex stellt die Veränderung der Verdienste der Preisentwicklung gegenüber. Er gibt somit Hinweise zur Entwicklung der Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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