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Bauindustrie zum BGH-Urteil vom 11. Mai 2009: Durchbruch für die Bauwirtschaft

Archivmeldung vom 13.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

"Für die deutsche Bauwirtschaft ist das ein Durchbruch zu einer faireren Verteilung der Risiken im Vergabeverfahren. Jetzt liegt das Vergabeverfahrensrisiko dort, wo es hingehört: nämlich beim öffentlichen Auftraggeber. Mehr noch: Es kann auch nicht mehr einseitig auf den Auftragnehmer abgewälzt werden."

Mit diesen Worten kommentierte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 11. Mai 2009, nach der öffentliche Auftraggeber künftig die Mehrkosten aus der Verzögerung zu tragen haben, wenn der Zuschlag auf einen ausgeschriebenen Bauauftrag erst nach Ablauf der Bindefrist für die Angebote erteilt wird. Diese Verzögerungen hatten in der Vergangenheit den Bauunternehmen immer wieder erhebliche Zusatzkosten verursacht, weil die Preise für Baustoffe wie Stahl, Bitumen oder Beton in der Zwischenzeit explodiert waren. Die Mehrkosten berechnen sich dabei nach § 2 Nr. 5 VOB/B.

"Besonders erfreulich finde ich, dass der öffentliche Auftraggeber künftig auch dann die Kosten tragen muss, wenn der Bauunternehmer sich ohne Vorbehalt damit einverstanden erklärt hat, die Bindefrist für sein Angebot zu verlängern", erläuterte Knipper. "Die Entscheidung wird sicherlich nicht nur im Straßenbau, wo die öffentliche Hand in der Vergangenheit mehrfach versucht hatte, diese Kostenrisiken auf die Unternehmen abzuwälzen, mit Erleichterung aufgenommen; ich bin davon überzeugt, dass die Entscheidung im gesamten Baubereich eine bahnbrechende Wirkung entfalten wird. In der Zukunft brauchen wir mehr Kooperation und nicht Konfrontation mit der öffentlichen Hand. Dies ist nur erreichbar, wenn nicht erneut versucht wird, das Vergabeverfahrensrisiko dem Auftragnehmer aufzubürden."

Für die Bauwirtschaft ist die wirtschaftliche Bedeutung des Urteils erheblich. Erfahrungsgemäß werden mindestens 10 % der öffentlichen Aufträge im Bausektor verspätet abgeschlossen, dadurch entstehen den Bauunternehmen schätzungsweise Mehrkosten von bis zu 1 Mrd. EUR jährlich.

Quelle: Hauptverband der deutschen Bauindustrie

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