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Grandt: Der 1. Schritt zum Geld- und Goldverbot!

Archivmeldung vom 19.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Fast unbemerkt wurde die Obergrenze von Bargeschäften von 15.000 € auf 10.000 € gesenkt. Das gilt auch für Gold und Silber. In diesem Zusammenhang stellt Dr. h.c. Michael Grandt die Frage: "Droht ein Goldverbot?"

Grandt schreibt hierzu: "Von der Bevölkerung fast unbemerkt hat die Regierung die Grenze für Bargeschäfte von 15.000 Euro auf jetzt nur noch 10.000 Euro gesenkt. Das heißt: Anonyme Barzahlungen gibt es nur noch bis 9.999 Euro.
Betroffen davon ist der sogenannte Güterhandel. Das sind beispielsweise Goldhändler, Schmuckhändler, Autohäuser und auch der Kunsthandel – nicht aber Banken und Sparkassen.

Für Bargeldgeschäfte, die über 9.999 Euro liegen, gelten jetzt besondere Sorgfaltspflichten des Verkäufers. Unter anderem sind diese Geschäfte nicht mehr erlaubt, wenn sich der Käufer nicht durch Personalausweis oder Reisepass ausweist. Damit kann der Staat das auch kontrollieren.

Folgt die Besteuerung und dann ein Verbot von Goldbesitz?

Dies können Sie hier Weiterlesen: http://www.michaelgrandt.de/der-1-schritt-zum-geld-und-goldverbot/

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