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Versicherer legen Konzept für Pandemiefonds vor

Archivmeldung vom 12.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Vertrag, Vereinbarung und Unterzeichnung (Symbolbild)
Vertrag, Vereinbarung und Unterzeichnung (Symbolbild)

Bild: Juergen Jotzo / pixelio.de

Die deutsche Versicherungsbranche hat ein Konzept für einen öffentlich-privaten Katastrophenfonds vorgelegt, um die wirtschaftliche Folgen von Pandemien abzufedern.

"Die Corona-Pandemie und die folgende flächendeckende Schließung zeigen, dass vielen Unternehmen ohne schnelle finanzielle Unterstützung die Insolvenz droht", sagte Jörg Asmussen, Geschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, dem "Spiegel".

Allein privatwirtschaftlich seien solche Schäden nicht versicherbar. "Deshalb wollen wir die Diskussion über ein System anstoßen, das die wirtschaftlichen Folgen künftiger Infektionswellen abmildern und staatliche Ad-hoc-Hilfen teilweise ersetzen könnte", so Asmussen. Der Fonds soll durch Beiträge potenziell betroffener Betriebe und Versicherungsunternehmen sowie über Katastrophenanleihen und staatliche Mittel finanziert werden. Er müsse "zumindest über einen Kapitalstock in niedriger zweistelliger Milliardenhöhe verfügen", heißt es in einem Diskussionspapier einer Arbeitsgruppe von Versicherern, über das der "Spiegel" berichtet.

Bei einer regional begrenzten Epidemie könnten so ausreichende Leistungen an die Betriebe ausgezahlt werden. Im Pandemiefall könne zumindest ein Anfangszeitraum überbrückt werden. Denkbar ist, dass alle Betriebe einen Pflichtbeitrag einzahlen, im Pandemiefall würden Pauschalen ausgezahlt. Alternativ könnten Firmen selbst bestimmen, ob und in welchem Umfang sie sich über den Fonds absichern wollen. Frankreich will noch im Juni ein System mit Pflichtbeiträgen vorstellen, was auch die meisten deutschen Versicherer favorisieren. Derzeit streiten Assekuranzkonzerne mit Betrieben darüber, ob sie im Rahmen von Betriebsschließungsversicherungen Corona-Schäden erstatten müssen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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