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"Panorama": Zeitarbeitsfirmen drohen Milliardenforderungen

Archivmeldung vom 07.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Auf Hunderte Zeitarbeitsfirmen rollt eine Kostenlawine in Milliardenhöhe zu, weil sie offenbar zu niedrige Gehälter gezahlt haben. Dies ist nach Recherchen des ARD-Magazins "Panorama" (Donnerstag 7. Mai, 21.45 Uhr) die wahrscheinliche Konsequenz aus der Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts vom April zu den Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP).

Das Gericht stellt fest, der CGZP fehle die für eine Tarifpartei notwendige Durchsetzungskraft, unter anderem aufgrund ihrer Mitgliederzahl. Auf den Gerichtsbeschluss hin haben nach Informationen von "Panorama" bereits erste Leiharbeiter Klagen gegen ihre Zeitarbeitsfirmen eingereicht und fordern Lohnnachzahlungen. Insgesamt könnten 200.000 Leiharbeiter klageberechtigt und 1100 Zeitarbeitsfirmen betroffen sein.

Außerdem müssen die Zeitarbeitsunternehmen möglicherweise auch Sozialbeiträge nachzahlen. Arbeitsrechtler Prof. Peter Schüren von der Universität Münster schätzt die Höhe allein dieser Forderungen "zwischen einer halben und einer ganzen Milliarde Euro". Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) teilte gegenüber "Panorama" mit, er habe erste Prüfschritte über Rückforderungen eingeleitet.

Laut Gesetz müssen Leiharbeiter grundsätzlich genauso viel Lohn bekommen wie Stammarbeiter der Firmen, in denen sie gerade eingesetzt sind. Dieser Grundsatz kann nur durch einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft umgangen werden. Dies nutzten die Christlichen Gewerkschaften. Deren Tarifabschlüsse lagen oft deutlich unter dem Lohn der Stammarbeiter. Schon lange gibt es Vorwürfe, der CGZP fehlten die Merkmale einer Gewerkschaft, etwa eine relevante Mitgliederbasis.

Zwar ist der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin noch nicht rechtskräftig, doch Experten wie der ehemalige Präsident des Bundesarbeitsgerichts Prof. Thomas Dieterich gehen davon aus, dass der Beschluss vom Bundesarbeitsgericht bestätigt wird.

Die CGZP ist zu keiner Stellungnahme gegenüber "Panorama" bereit.

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk

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