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Handwerkspräsident fordert Korrekturen beim Mindestlohn-Gesetz

Archivmeldung vom 31.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hans Peter Wollseifer, 2012
Hans Peter Wollseifer, 2012

Foto: Tohma
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Handwerkspräsident Hans-Peter Wollseifer drängt auf Korrekturen beim ab 2015 geltenden Mindestlohn-Gesetz. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" kritisierte Wollseifer die Regeln als "praxisfern" und viel zu bürokratisch. "Es darf nicht so weit kommen, dass sich der Handwerksmeister mehr um die Arbeitszeiterfassung kümmern muss, als um die Akquise von Aufträgen", warnte er. So seien alle Betriebe verpflichtet, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter aufzuzeichnen, die bei ihnen als Minijobber tätig sind. "Hier brauchen wir dringend eine praktikable Lösung", forderte Wollseifer. Das Handwerk halte es für ausreichend, für diese Gruppe die Aufzeichnungspflicht lediglich auf die Dauer der Arbeitszeit zu beschränken.

Auch die geforderte Dokumentation der Arbeitszeiten im Angestelltenbereich sei eine "Zumutung". Dass davon Bezieher eines Einkommens von bis zu 2.958 Euro betroffen seien, nannte Wollseifer "überzogen". Das Risiko von Unterschreitungen des Mindestlohns sei bei dieser Gehaltskategorie sehr gering. Die festgelegte Summe entspreche rund 348 Arbeitsstunden zum Mindestlohn. "Das liest sich wie ein schlechter Witz", kritisierte Wollseifer. Er forderte eine Befreiung von Dokumentationspflichten ab einem Bruttomonatsentgelt von 2.200 Euro.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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