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IKB droht Schadensersatzklage

Archivmeldung vom 01.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der angeschlagenen IKB Industriebank AG droht eine Schadensersatzklage und damit ein öffentlicher Prozess, in dem ihre Verstrickung in die US-Immobilienkrise aufgearbeitet wird. Diese Klage hat die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Doerr und Partner vorbereitet, wie der Wiesbadener Kurier berichtet.

In dem Verfahren müsste laut Rechtsanwalt Ralf Plück geklärt werden, wer für das risikoreiche Engagement verantwortlich ist und warum die Aufsichtsorgane versagt hätten. Als Zeugen seien deshalb in der Klageschrift, die der Zeitung vorliegt, sämtliche Aufsichtsräte benannt worden. Die von der Wiesbadener Kanzlei vorbereitete Klage wäre in diesem Zusammenhang das erste Verfahren gegen die angeschlagene IKB.

Der Finanzspezialist für den Mittelstand war nach Spekulationen in den USA in die Schieflage geraten und musste von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gerettet werden. Risikoreiche Investitionen in Höhe von mehr als zwölf Milliarden Euro am Markt für bonitätsschwache US-Hypothekenkredite (Subprime) waren laut Plück nicht bilanziert worden.

Die IKB Industriebank habe ihre Verstrickung in die US-Immobilienkrise in einer Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 verleugnet und damit kursrelevante Tatsachen zum Quartalsergebnis wissentlich verschwiegen, wie Rechtsanwalt Plück weiter berichtet. Deshalb fordere ein deutscher Industrieller die Rückabwicklung seiner nach der Veröffentlichung des Ergebnisses getätigten Aktienkäufe. Die Schadensersatzforderung summiere sich auf 450000 Euro. Eine entsprechende Klageschrift sei dem Institut bereits zugestellt worden.
Sollte die gesetzte Frist 7. September verstreichen, werde die Klage sofort eingereicht. "Unsere Mandanten sehen sich durch die falsche Presseveröffentlichung, die kausal für den Erwerb der Aktien war und die unterlassene unverzügliche Richtigstellung durch die Bank massiv getäuscht, erläuterte Plück.

Quelle: Pressemitteilung Wiesbadener Kurier

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