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Pharma-Lobby: BGH-Urteil zur Arzneimittelpreisbindung vernachlässigt Blick auf die Patientenversorgung

Freigeschaltet am 17.07.2025 um 15:56 durch Sanjo Babić
Medikamente (Symbolbild)
Medikamente (Symbolbild)

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung getroffen, wonach die Arzneimittelpreisbindung nach der früheren arzneimittelrechtlichen Rechtsgrundlage für im EU-Ausland ansässige Versandapotheken nicht anwendbar war.

Damit durften - zumindest in dem Zeitraum 2012-2013, der Gegenstand des Rechtsstreits war - ausländische Versandapotheken deutschen Patientinnen und Patienten Boni für verschreibungspflichtige Arzneimittel anbieten, während für Vor-Ort-Apotheken diese Möglichkeit weiterhin nicht bestand. Das Urteil verdeutlicht den Zielkonflikt zwischen der ordnungspolitischen Notwendigkeit, den europäischen Wettbewerb zu erhalten, und dem gesundheitspolitischen Grundbedarf einer flächendeckenden Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung.

"Die Entscheidung des BGH erhöht den Druck auf die Vor-Ort-Apotheken und schwächt so deren Position im deutschen Gesundheitssystem", betont Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland. "So sehr wir europäischen Wettbewerb und auch Versorgungsvielfalt begrüßen, dürfen wir die persönliche Beratung vor Ort, den einfachen Zugang und die Nähe, die Apotheken vor Ort täglich gewährleisten, nicht unterschätzen. Sie sind für viele Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar."

Den Vor-Ort-Apotheken kommt eine Schlüsselrolle für die flächendeckende, niedrigschwellige Arzneimittelversorgung zu, die in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen wird, zum Beispiel durch zusätzliche Angebote weiterer Gesundheitsleistungen, wie etwa Impfungen in den Apotheken.

"Der Pharmastandort Deutschland lebt von innovativen Unternehmen, einer leistungsfähigen Industrie und wohnortnaher Versorgung. Diese sicherzustellen, wird eine wichtige Aufgabe der Bundesregierung sein", so Brakmann weiter.

Quelle: Pharma Deutschland e.V. (ots)

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