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Lohnuntergrenze in der Altenpflege steigt im Schnitt auf 20,37 Euro

Archivmeldung vom 05.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Der ASB fordert den Altenpflegeberuf aufzuwerten und das Qualifikationsniveau in der Altenpflege anzuheben. Bild: "obs/ASB-Bundesverband/ASB/Ressel"
Der ASB fordert den Altenpflegeberuf aufzuwerten und das Qualifikationsniveau in der Altenpflege anzuheben. Bild: "obs/ASB-Bundesverband/ASB/Ressel"

Die durchschnittlichen Stundenlöhne in tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen, die gleichzeitig eine Lohnuntergrenze für die gesamte Branche darstellen, sind in den vergangenen 12 Monaten um rund 2,7 Prozent auf 20,37 Euro gestiegen. Das zeigt eine bundesweite Auswertung der AOK, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Sonntagausgaben berichten.

Im Einzelnen liegt der durchschnittliche Stundenlohn für Hilfspersonal bei 17,03 Euro. Das sind 2,53 Prozent mehr als 2021. Pflegeassistenzpersonal mit mindestens einjähriger Ausbildung hat ein durchschnittliches Entlohnungsniveau von 19,05 Euro pro Stunde (plus 1,98 Prozent). Für Fachpersonal mit mindestens dreijähriger Ausbildung liegt der Stundenlohn jetzt bei 23,38 Euro (plus 2,86 Prozent). Deutliche Unterschiede gibt es zwischen den Bundesländern: Während die durchschnittliche Entlohnung in Mecklenburg-Vorpommern bei 18,79 Euro pro Stunde liegt, sind es in Nordrhein-Westfalen 21,05 Euro. Alle Pflegeeinrichtungen, die an einen Tarif oder an eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung gebunden sind, mussten die Daten zur Entlohnung ihrer Beschäftigten zum 30. September 2022 an die Landesverbände der Pflegekassen melden. Das daraus ermittelte "regional übliche Entlohnungsniveau" in den einzelnen Bundesländern gilt seit dem Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung als Lohnuntergrenze, die auch von Pflegeeinrichtungen ohne Tarifvertrag nicht unterschritten werden darf. Andernfalls können die Einrichtungen nicht mehr mit den gesetzlichen Pflegekassen abrechnen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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