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Deutsche Bank erzielt Vergleich mit Kirch-Gruppe

Archivmeldung vom 20.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt am Main; im Volksmund werden die beiden Hochhäuser auch als „Soll und Haben“ bezeichnet.
Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt am Main; im Volksmund werden die beiden Hochhäuser auch als „Soll und Haben“ bezeichnet.

Foto: Jürgen Matern
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Deutsche Bank hat sich nach eigenen Angaben mit der Kirch-Gruppe über eine vergleichsweise Beilegung aller Auseinandersetzungen zwischen den beiden Parteien geeinigt. Der Vergleich erfolgt auf der Grundlage eines Vorschlags des Oberlandesgerichts München vom März 2011 und sieht die Zahlung von 775 Millionen Euro zuzüglich Zinsen und pauschaler Kostenerstattung vor, teilte die Bank am Donnerstag mit.

Der Vergleich werde aufgrund der vorhandenen Risikovorsorge zu einer Ergebnisverringerung von rund 350 Millionen Euro nach Steuern führen. Dieser Aufwand werde im 4. Quartal 2013 berücksichtigt. Jürgen Fitschen und Anshu Jain, Co-Vorsitzende des Vorstands der Deutschen Bank, sagten: "Mit der heutigen Vereinbarung legen wir einen altbekannten und langjährigen Rechtsstreit bei. Nach unserer Einschätzung liegt dies im besten Interesse unserer Stakeholder. Wir wollen im Laufe des Jahres 2014 weitere Fortschritte in diese Richtung erzielen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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