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Porsche Macan: Erneuter Rückruf und erste Klagen werden vor den Landgerichten Stuttgart und Frankfurt verhandelt

Archivmeldung vom 29.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Porsche Macan
Porsche Macan

Lizenz: CC0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat für zahlreiche Geschädigte im Abgasskandal, die einen Porsche Macan erworben haben, bereits Klagen eingereicht. Am 29.01.2018 wird ein erster Fall vor dem Landgericht Stuttgart gegen die Porsche AG verhandelt. Am 30.01.2018 wird ein weiterer Fall vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen einen Händler und gegen die Porsche AG verhandelte.

Beide Geschädigte verlangen von dem Händler und der Porsche AG die Rücknahme des Fahrzeugs. Sie werfen der Porsche AG eine Manipulation vor. Das Fahrzeug sei mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen und deshalb zurückzunehmen. Im eigentlichen VW Abgasskandal haben sowohl das Landgericht Frankfurt am Main als auch das Landgericht Stuttgart bereits die Volkswagen AG verurteilt. Es ist daher zu erwarten, dass auch die Porsche AG verurteilt wird.

Die Porsche AG behauptet in den Prozessen, im Porsche Macan keine illegale Abschalteinrichtungen verbaut zu haben. Sie beruft sich darauf, dass es keinen verpflichtenden Rückruf durch das KBA gebe und 2016 eine freiwillige Servicemaßnahme angeboten worden sei in der Form eines Software-Updates. Am 26.01.2018 teilte die Porsche AG dann mit, dass erneut ein Software-Update erfolgen muss. Die Bild am Sonntag berichtet, dass es Hinweise auf eine unzulässige Abschalteinrichtung gebe. Das Kraftfahrtbundesamt prüfe nach Angaben der Bild am Sonntag ein Zulassungsverbot für den Porsche Macan. Nach Information der Bild am Sonntag wird es am 1. Februar zu einer amtlichen Anhörung beim KBA kommen, bei dem eine Entscheidung über ein mögliches Zulassungsverbot getroffen werden soll. Porsche reagierte bereits am 26.01.2018 und teilte mit, dass nach Freigabe durch das KBA ein weiteres Software-Update für den Porsche Macan angeboten werde.

Damit zeigt sich, dass die Angaben der Porsche AG in den Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt und Stuttgart nicht den Tatsachen entsprechen. Offensichtlich muss der Porsche Macan aufgrund Unzulänglichkeiten erneut nachgebessert werden. Nachdem in der letzten Woche bekannt wurde, dass auch Audi die 3 l Fahrzeuge manipuliert hat, ist zu vermuten, dass auch in dem Porsche Macan eine illegale Abschalteinrichtungen verbaut ist.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der die Verfahren federführend führt, teilt mit: "Wir sind zuversichtlich, gegen Porsche zu gewinnen. Wir konnten bereits zahlreiche Urteile gegen die Volkswagen AG erstreiten. Sollte sich herausstellen, dass auch in dem Porsche Macan an eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, schuldet die Porsche AG Schadensersatz. Sie muss die Fahrzeuge gegen Zahlung des Kaufpreises zurücknehmen. Geschädigte haben sehr gute Chancen, die Verfahren zu gewinnen."

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 100 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 5.500 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger).

Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ots)

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