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Soziale Missstände ohne Zivildienstleistende

Archivmeldung vom 20.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Albrecht E. Arnold  / pixelio.de
Bild: Albrecht E. Arnold / pixelio.de

Mit der Abschaffung des Wehrdienstes fallen auch die Zivildienstleistungen weg. Das könnte die Gesellschaft rund 1,7 Milliarden Euro kosten, wie Jennifer Klöckner, M.A. und Prof. Dr. Jürgen Friedrichs vom Forschungsinstitut für Soziologie der Universität zu Köln errechnet haben.

Ihrem Forschungsprojekt „Ehrensache – Ehrenamtliches Engagement“ gehen die Wissenschaftler dabei von folgenden Berechnungen aus: Im Jahr 2010 gab es 78.388 einberufene Zivildienstleistende. Sie leisteten rund 130,7 Millionen Arbeitsstunden, wenn man eine Vollzeitstelle mit 1667 Stunden pro Jahr zugrunde legt. Diese Stunden müssen ersetzt werden. Setzt man für jede Person, die diese Arbeit leistet (jene 78.388), das Gehalt eines Pflegers ohne Erfahrung von Brutto 21.696 Euro ein, so ergibt es eine Summe von 1.700.706.048 Euro. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder geht sogar von 90.000 wegfallenden Stellen aus, was den Betrag auf 1,95 Mrd. Euro erhöhen würde.

Die Wohlfahrtsverbände werden diesen Betrag nicht aufbringen. Gegenwärtig können aber nur etwa 30.000 Stellen im Rahmen des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst vom Mai 2011 besetzt werden, – vorausgesetzt dass sich überhaupt genügend Freiwillige finden. Die Freiwilligen bekommen ein Taschengeld von rund 330 Euro plus 12 Prozent Sozialabgaben. Das entspricht in etwa 378 Euro. Würden tatsächlich alle 30.000 Stellen besetzt, entspräche das einer Summe von 136.080.000 Euro, die die Einrichtungen tragen müssten. Zieht man diese Freiwilligen von den 78.388 Zivildienstleistenden ab, addiert aber deren Kosten, bliebe immerhin noch eine Summe von rd. 1,186, Mrd. Euro, die Organisationen aufbringen müssten.
Die Gesellschaft muss demnach mit einem beträchtlichen Ausfall an Leistungen, u.a. für Kranke und Ältere, rechnen, wenn die Bundesregierung diesen Betrag nicht für die Wohlfahrtsverbände aufbringt.

Quelle: Universität zu Köln

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