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Verbraucherschützer halten neue Ryanair-Regeln für rechtswidrig

Archivmeldung vom 24.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Der Hauptsitz von Ryanair in Dublin
Der Hauptsitz von Ryanair in Dublin

Foto: GainLine
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Verbraucherschützer halten die Änderungen der Gepäckbestimmungen für bereits gebuchte Ryanair-Flüge für rechtswidrig. "Die Gepäckbestimmungen für bereits gebuchte Flüge zu verändern, ist aus meiner Sicht nicht rechtens", sagt Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Nach geltendem EU-Recht müssten Fluggesellschaften Zusatzkosten für das Gepäck auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungsvorgangs mitteilen. Bei den zu alten Bedingungen gebuchten Flügen handele es sich deshalb "um eine Vertragsänderung und Preiserhöhung". Darauf hätte Ryanair schon bei der Flugbuchung hinweisen müssen, sagte die Juristin. Die gebuchten Flüge erfolgten inklusive Handgepäck, so Fischer-Volk: "Ryanairs Vertragsänderung kann daher nach meiner Auffassung für diese Buchungen keine Wirkung entfalten." Ryanair hatte zuvor angekündigt, dass Reisende im Normaltarif künftig nur noch ein kleines Stück Handgepäck im Flugzeug mitnehmen dürfen. Ein Trolley müsse wiederum gegen eine Gebühr von acht Euro eingecheckt werden. Die Regelung gelte für alle Buchungen, die vom 1. September an vorgenommen werden. Für bereits gebuchte Flüge sollen die neuen Richtlinien zum 1. November greifen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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