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1.Halbjahr 2019: 3,7 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im 1.Halbjahr 2018

Archivmeldung vom 11.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Im 1. Halbjahr 2019 meldeten die deutschen Amtsgerichte 9 604 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 3,7 % weniger als im 1. Halbjahr 2018.

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im 1. Halbjahr 2019 mit 1 653 Fällen im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen; 1. Halbjahr 2018: 1 739). Unternehmen des Baugewerbes stellten 1 586 Insolvenzanträge (1.  Halbjahr 2018: 1 772). Im Gastgewerbe wurden 1 143 (1. Halbjahr 2018: 1 123) und im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 1 032 (1. Halbjahr 2018: 1 037) Insolvenzanträge gemeldet.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmens-insolvenzen beliefen sich nach Angaben der Amtsgerichte im 1. Halbjahr 2019 auf rund 10,2 Milliarden Euro. Im 1. Halbjahr 2018 hatten sie bei 13,1 Milliarden Euro gelegen.

Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 43 843 übrige Schuldner im 1. Halbjahr 2019 Insolvenz an (-4,7 % gegenüber dem 1. Halbjahr 2018). Darunter waren 32 757 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie 9 094 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Regel- beziehungsweise ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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