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Bundesregierung will Betriebe für Stromabschaltungen entlohnen

Archivmeldung vom 28.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Energieintensive Betriebe wie Aluminiumhütten sollen künftig Geld damit verdienen können, dass sie auf Zuruf kurzfristig vom Stromnetz gehen. Dies sieht die "Verordnung zu abschaltbaren Lasten" vor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt. Sie wird am heutigen Mittwoch vom Kabinett verabschiedet.

Nach der Verordnung sollen die Übertragungsnetzbetreiber über eine Internetplattform monatlich bundesweit 3000 Megawatt an Abschaltleistung ausschreiben. Große Stromverbraucher können an der Ausschreibung teilnehmen und den Netzbetreibern anbieten, für eine bestimmte Zeit in Sekundenschnelle vom Netz zu gehen. Die Anbieter erhalten für das Bereithalten der Abschaltbarkeit 1667 Euro monatlich pro Megawatt Abschaltleistung oder maximal 20 000 Euro im Jahr. Die Abschaltungen selbst werden mit einem "Arbeitspreis" vergütet, der zwischen 100 und 500 Euro pro Megawattstunde liegt. Die Bundesregierung will auf diese Weise das Stromnetz stabilisieren, das durch den Ökostrom-Ausbau starken Schwankungen ausgesetzt ist. Die Kosten sollen über eine Umlage bei den Stromverbrauchern finanziert werden. Maximal zu erwarten seien Kosten von jährlich 348 Millionen Euro, heißt es in der Kabinettvorlage. "Für den Stromverbraucher errechnet sich eine theoretisch mögliche Umlage in Höhe von bis zu 0,1194 Cent pro Kilowattstunde pro Jahr. Dies entspräche einer Mehrbelastung für den durchschnittlichen Haushalt mit 3500 Kilowattstunden Verbrauch von 4,18 Euro", heißt es in der Kabinettvorlage. Tatsächlich zu erwarten seien aber zwischen ein und zwei Euro jährlich. Die Regelung soll für drei Jahre gelten und so rasch wie möglich in Kraft treten.

Quelle: Rheinische Post

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