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Bafin hätte Sachsen LB-Krise verhindern können

Archivmeldung vom 04.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hatte ausreichend Sanktionsmittel, um die aktuelle Finanzkrise der Sachsen LB zu verhindern. Das ergaben Recherchen des ARD-Magazins Plusminus.

Der Bankenexperte Prof. Thomas Hartmann-Wendels (Universität Köln) sagte dem Magazin: „Die Bafin hatte seit 2005 Kenntnis von unverhältnismäßig umfangreichen außerbilanziellen Geschäften in Irland. Selbst wenn formal nichts zu beanstanden gewesen wäre, hatte die Bafin ausreichend Möglichkeiten, um die riskanten Geschäfte auf ein vertretbares Maß zu minimieren.“

Seit Dezember 2005 gelten in Deutschland die so genannten „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ von Banken (MaRisk). Danach kann die Bankenaufsicht auch dann einschreiten, wenn formal an den Bankgeschäften nichts zu beanstanden ist, aber der Umfang der Risikoposten der Bank unangemessen hoch ist. Anfang 2007 wurde das Sanktionsinstrumentarium der Bafin nochmals erweitert. Dafür wurde im Kreditwesengesetz der § 45 b neu geschaffen. Danach gilt: Stellt die Bafin zum Beispiel ein unzureichendes Risikomanagement wie bei der Sachsen LB fest, kann sie von der Bank verlangen, dass zusätzliches Eigenkapital bereitgestellt wird und dass die Risikopositionen der Bank zurückgefahren werden. „In Anbetracht der Existenz bedrohenden Situation bei der Sachsen LB wäre die Anwendung dieser Mittel und eine strenge Kontrolle eines Maßnahmeplanes notwendig gewesen“, so Hartmann-Wendels.

Quelle: Pressemitteilung MDR

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