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Oberster Gerichtshof der Provinz Liaoning weist Danones Berufung ab

Archivmeldung vom 19.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nachdem der oberste Gerichtshof der Provinz Henan bereits am 10. April 2009 die Klage zweier Tochterunternehmen von Danone, Myen Pte. Ltd. und Festine Pte. Ltd., gegen Zong Qinghou, Vorsitzender der Hangzhou Wahaha Group Co, Ltd., abgewiesen hat, veröffentlichte der Oberste Gerichtshof der Provinz Liaoning am 27. April sein Urteil.

Zum Ende der von Singapore Novalc Pte Ltd, einer weiteren Tochtergesellschaft Danones, herbeigeführten Verhandlung über die Verletzung des Wettbewerbsverbots von Zong kam das Gericht zu der Entscheidung, die Klage abzuweisen und das ursprüngliche Urteil rechtskräftig zu machen. Somit konnte sich Wahaha innerhalb eines einzigen Monats drei Mal in Folge vor Gericht gegen Danone durchsetzen, wobei alle 24 Verfahren zwischen den beiden Parteien mit einer Entscheidung gegen Danone endeten.

Rückblick auf die Entscheidung aus erster Instanz: Danone ist mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden und veröffentlicht eine Erklärung

Im Jahr 2007 reichte Novalc Pte Ltd Klage gegen Zong beim "Shenyang Intermediate People's Court" in der Provinz Liaoning ein, da dieser das Unternehmen Shenyang Wahaha Dairy Co Ltd gründete und dort als Vorsitzender fungierte.

Am 10. August 2008 entschied der "Shenyang Intermediate People's Court" in erster Instanz ((2007), Nr. 43) zu Wahahas Gunsten und wies die Klage von Novalc Pte Ltd ab. Das Gericht vertrat dabei die Ansicht, dass sowohl Novalc Pte Ltd als auch eine dritte Partei (Xiamen Wahaha Food Co Ltd) über Zongs Rolle bei Shenyang Wahaha Dairy Co Ltd Bescheid wussten und mit dieser einverstanden waren. Ausserdem entschied das Gericht, dass das Molkereiunternehmen für Xiamen Wahaha kein direkter Wettbewerber sei. Folglich verstiess Zong auch nicht gegen das Wettbewerbsverbot für Vorstandsdirektoren.

Zu einem späteren Zeitpunkt dieses Jahres zeigte sich Danone mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden und veröffentlichte am 31. August eine Erklärung, in der das Unternehmen die Ansicht vertrat, dass sich "das Gericht bei der Einschätzung der Hauptanklagepunkte geirrt" habe, und legte beim obersten Gerichtshof der Provinz Liaoning Berufung gegen das Urteil ein.

Das ursprüngliche Urteil hat auch in zweiter Instand Bestand: Danone erleidet seine 24. Niederlage

Der Kernpunkt des Rechtsstreits beruht auf der Frage, ob die Handlungen des Berufungsbeklagten Zong im Rahmen des Aufbaus von Shenyang Wahaha Dairy Co Ltd sowie seine Tätigkeit als Vorsitzender gegen das Wettbewerbsverbot verstossen und ob hierdurch die Interessen des Joint-Ventures Xiamen Wahaha verletzt werden.

Am 3. März hörte der oberste Gerichtshof der Provinz Liaoning die von Novalc Pte Ltd eingereichte Klage. Die im Rahmen dieses Berufungsverfahrens verfassten Hauptanklagepunkte lauteten folgendermassen: 1. Im Rahmen des Urteils der ersten Verhandlung wurde dahingehend ein Fehler begangen, als dass der Berufungskläger über Zongs Rolle und seine Aktienbeteiligung innerhalb des Non-Joint-Ventures nicht Bescheid wusste und hiermit nicht einverstanden war; 2. Das Gericht liess in seinem Urteil von Seiten des Berufungsklägers vorgetragene Tatsachen ausser acht; 3. Das Gericht irrte sich in erster Instanz in seiner Einschätzung, dass keinerlei Wettbewerbsbeziehung zwischen den beide Non-Joint-Ventures Shenyang Wahaha Dairy Co Ltd und Zhejiang Wahaha Changsheng sowie Xiamen Wahaha bestehe; 4. Das erste Verfahren fand trotz fehlender rechtlichen Grundlage statt.

Am 27. April veröffentlichte das Gericht seine Entscheidung aus zweiter Instanz, in dessen Rahmen die ursprüngliche Entscheidung (2009) Nr. 17 wie folgt bestätigt wurde:

1. Auf Grundlage der von PricewaterhouseCoopers zur Verfügung gestellten Kontenauszüge und Wirtschaftsprüfungsberichte der Hangzhou Wahaha Health Food Co., Ltd., für die Jahre 2005 und 2006 konnte einwandfrei festgestellt werden, dass die Shenyang Wahaha Dairy Co Ltd tatsächlich existiert und dass es sich bei den beiden Unternehmen um Konzerngesellschaften handelt, die von ein und demselben Entscheidungsträger - nämlich Zong - kontrolliert wurden. Als Gesellschafter sollte die Novalc Pte Ltd deshalb spätestens dann über Zongs Position in der Shenyang Wahaha Dairy Co Ltd Bescheid gewusst haben, als die Wirtschaftsprüfungsberichte Anteilseignern zur Einsicht vorgelegt wurden.

Im Zusatz hierzu kann aufgrund der Tatsache, dass "Wahaha Group und das Lebensmittelunternehmen im Oktober 2005 die Lizenzvereinbarung über das Markenzeichen durch eine von beiden Seiten unterschriebene Zusatzvereinbarung insofern erweitert haben, als dass die Non-Joint-Ventures und somit auch Shenyang Wahaha Dairy Co Ltd zukünftig das 'Wahaha'-Markenzeichen verwenden dürfen und weil Emmanuel Faber diese Vereinbarung unterzeichnet hat", zweifelsfrei festgestellt werden, dass der Berufungskläger über die Existenz von Shenyang Wahaha Dairy Co Ltd in vollem Umfang Bescheid wusste.

2. Der von Seiten des Berufungsklägers erhobene Vorwurf bezüglich einer Verletzung des Wettbewerbsverbots von Zong im Rahmen seiner Tätigkeit in anderen Non-Joint-Ventures steht in keinerlei juristischem Zusammenhang zu diesem Fall; deshalb sollte dieser Klagepunkt im Rahmen dieses Verfahrens keine Berücksichtigung finden. Das Gericht aus erster Instanz handelte daher angemessen, indem es den Umfang des Verfahrens gemäss der Anklageschrift festsetzte.

3. Horizontaler Wettbewerb existiert hauptsächlich in den Bereichen Rohstoffangebot, Herstellung und Marketing. Ausgehend von den Wirtschaftsprüfungsberichten der Hangzhou Wahaha Health Food können wir feststellen, dass alle Produkte von Xiamen Wahaha und Shenyang Wahaha Dairy Co Ltd von Hangzhou Wahaha Health Food bezogen und verkauft wurden. Auch wenn sich der beim Industrie- und Handelsministerium eingetragene Kerngeschäftsbereich der beiden Unternehmen überschneidet, so unterscheiden sich die Unternehmen im Hinblick auf ihr Produktangebot und ihre Verkaufsbereiche erheblich. Aus diesem Grund besteht kein Wettbewerbsverhältnis zwischen diesen Unternehmen. Shenyang Wahaha Dairy Co Ltd, das reguläre Einnahmen im Rahmen des zwischen den Joint-Ventures vereinbarten operativen Geschäftssystems erzielte, hat in keinerlei Weise Schaden für Xiamen Wahaha herbeigeführt.

4. Bezüglich der rechtlichen Grundlage: Ein Vorstandsdirektor, der über Führungspositionen in Unternehmen verfügt, die in ähnlichen Geschäftsbereichen tätig sind, muss nicht grundsätzlich gegen das Wettbewerbsverbot verstossen. Das erste Gericht hat angemessen gehandelt, indem es in seiner Entscheidung darüber, ob ein Vorstandsdirektor gegen das Wettbewerbsverbot verstösst oder nicht, die Existenz eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen den Unternehmen in Betracht gezogen hat.

Zusammenfassend sei erwähnt, dass der oberste Gerichtshof der Provinz Liaoning bestätigt, dass die Entscheidung aus erster Instanz auf "bestimmten Tatsachen und einer einwandfreien rechtlichen Grundlage" beruht, die Berufungsklage deshalb abgewiesen wird und das ursprüngliche Urteil somit weiterhin Bestand hat.

Quelle: Wahaha Group

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