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Meister-BAföG 2015: 162 000 Geförderte in Deutschland

Archivmeldung vom 11.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von "Meister-BAföG" war 2015 erstmals seit sieben Jahren rückläufig. Im Vergleich zum Vorjahr nahmen 5,7 % (9 800) Geförderte weniger an einer Fortbildungsmaßnahme teil. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten in Deutschland 2015 damit etwa 162 000 Personen "Meister-BAföG"-Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).

Etwa zwei Drittel der Geförderten waren Männer. Ihre Zahl nahm gegenüber 2014 um 5,5 % auf 111 000 ab. Die Zahl der Frauen mit "Meister-BAföG" sank im gleichen Zeitraum um 6,1 % auf 51 000.

Die gefragtesten Berufe mit einer Fortbildungsmaßnahme nach dem AFBG waren 2015 - wie auch im Vorjahr - bei den Männern der geprüfte Industriemeister Metall, gefolgt vom staatlich geprüften Maschinenbautechniker und dem Kraftfahrzeugtechnikermeister. Die häufigsten Berufe bei den Frauen waren die staatlich geprüfte Erzieherin, gefolgt von der geprüften Wirtschaftsfachwirtin und der Friseurmeisterin.

Mit dem "Meister-BAföG" werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt. An Förderleistungen standen im Jahr 2015 insgesamt 558 Millionen Euro zur Verfügung. Das waren 5,0 % weniger als im Vorjahr.

Von den Förderleistungen entfielen rund 377 Millionen Euro auf Darlehen und 181 Millionen Euro auf Zuschüsse. Die Geförderten erhielten Zuschüsse zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (76 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (97 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (8 Millionen Euro) und zur Kinderbetreuung (1 Million Euro).

Die Darlehen wurden für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (172 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (194 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (8 Millionen Euro), für die Kosten während der Prüfungsvorbereitungsphase (2 Millionen Euro) und für die Anfertigung des "Meisterstücks" (1 Million Euro) bewilligt. Ob die Förderungsberechtigten die bewilligten Darlehen in Anspruch nehmen, können sie frei entscheiden. Insgesamt überwies die Kreditanstalt für Wiederaufbau an die Geförderten im Jahr 2015 Darlehen in Höhe von rund 288 Millionen Euro.

Geförderten Personen werden auf Antrag nach erfolgreichem Abschluss ihrer Weiterbildungsmaßnahme 25 % ihres Restdarlehens zum Maßnahmebeitrag erlassen. Im Jahr 2015 erhielten rund 31 000 Personen einen Darlehenserlass im Wert von insgesamt 24 Millionen Euro.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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