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Geld für Lehman-Opfer

Archivmeldung vom 23.04.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.04.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Klage gegen die Bielefelder Großbank hatte sie schon beim Amtsgericht Bielefeld eingereicht. Das zeigte offenbar Wirkung. Das Geldinstitut, dessen Namen die Anwältin Nora Lakeberg von der Kanzlei Heimann Hallermann (Hamm) nicht nennen darf, machte einen Rückzieher und schlug einen Vergleich vor.

Ihre Mandantin, ein Lehman-Opfer, erhält 2.000 Euro zurück - zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten. Für die Bielefelder Soziologiestudentin (26) viel Geld. Sie hatte 3.000 Euro in ein Lehman-Zertifikat investiert, das an die Wertentwicklung des Euro-Stoxx 50 gekoppelt war. Das Geld war mit der Pleite der US-Bank Lehman Brothers futsch. Die Anwältin forderte die Bielefelder Bank außergerichtlich auf, den Betrag wegen "Falschberatung" zu erstatten. "Obwohl die Bank die Studentin laut dem zuvor erstellten Risikoprofil als konservative Anlegerin eingestuft hatte, verkaufte sie ihr ein Zertifikat, das ein Totalverlustrisiko in sich barg." Lakeberg empört: "Meine Mandantin unterschrieb, dass sie diese Anlage auf eigenen Wunsch wollte." Ihre Forderung lehnte das Institut per Standardschreiben ab. Erst nach Einreichung der Klage habe sich eine Angestellte der Rechtsabteilung gemeldet und als Vergleich 1.500 Euro geboten. Lakeberg forderte 2.000 Euro. "Die Bank hat sofort eingelenkt. Es wurde nicht lange verhandelt." Die Juristin vermutet, dass das Institut keine Urteile will, um Grundsatzentscheidungen zu verhindern, und daher an Vergleichen interessiert sei.

Quelle: Neue Westfälische

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