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Lehman-Opfer zieht vor das Bundesverfassungsgericht

Archivmeldung vom 17.04.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Münchner Rentnerin Hannelore Sporberg hat nach einem Bericht des "Kölner Stadt-Anzeiger" beim Bundesverfassungsgericht gegen den Ausschluss von Privatpersonen aus dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz geklagt.

Sie will erreichen, dass normale Bankkunden genau wie die Banken selbst vom 480-Milliarden-Euro-Rettungsschirm des Bundes profitieren. "Ich erwarte Gerechtigkeit", sagte sie dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Ich erwarte nicht, dass ich mein ganzes Geld zurück bekomme. Aber ich erwarte eine kleine Entschädigung vom Staat. Und wenn der Staat das nicht fertig bringt, dann soll er sich bitte an die Bank wenden. (...) Die Banken gehen unter den Rettungsschirm. Sie können ihre schlechten Papiere loswerden. Und was ist mit uns Kleinanlegern? Wir sind die Dummen!" Sporberg erklärte weiter: "Wir leben in einer Demokratie. Und da haben alle die gleichen Rechte und Pflichten." Die 68-Jährige hat nach eigenen Angaben 0durch Lehman-Zertifikate 40000 Euro verloren."Das ist die Hälfte meines Vermögens." Sie hatte die Papiere im März2007 telefonisch bei einem Mitarbeiter der Dresdner Bank erstanden.

Lehman Brothers - Geschädigte sind unzureichend informiert

Noch Monate nach der Insolvenz von Lehman Brothers herrscht bei den Geschädigten große Unsicherheit.

Die verschiedenen Lehman-Produkte bedingen unterschiedliche Handlungsoptionen. Diesen sind ausgerechnet eher ältere Anleger ausgesetzt, die sich vermeintlich sichere Anlagen zur Altersvorsorge haben von ihren Hausbanken verkaufen lassen. Wenn auch eine weitgehende Berichterstattung im Internet stattfindet, so erreicht diese die älteren Anlegerschichten nicht.

In dieses Bild passt die Tatsache, dass auch die großen Anlegerschutz-Kanzleien - bei einer geschätzten Geschädigtenzahl von bis zu 25.000 - auffällig wenige Mandanten vertreten. Eine Vielzahl von Geschädigten ist offenbar noch weitgehend orientierungslos und hat noch keine Schritte zur Rechts- und Fristwahrung eingeleitet.

Kochan empfiehlt entschlossenes Handeln: "Geschädigte Anleger sollten Angebote der beratenden Banken genau prüfen, denn diese könnten letztlich auch der eigenen Freizeichnung dienen" so Wolfgang Klosterhalfen, Vorstandsmitglied der BSL Asset Management AG, die den Prozesskostenfinanzierer Kochan betreibt. "Wenn die Citybank anbietet, die geschädigten Anleger im Insolvenzverfahren zu vertreten, dann steht einerseits kostengünstig ein fundiertes Know-how zur Schadenminderung zur Verfügung, andererseits verschließt sich denklogisch der Weg, die Bank als Berater in die Haftung zu nehmen".

Kochan steht insbesondere geschädigten Zertifikate-Anlegern mit einer umfänglichen Prozesskostenfinanzierung zur Verfügung und hält nichts vom Abwarten. Die Geschädigten gehen dabei keinerlei Risiko ein, da ein Honorar erst aus der erstrittenen Summe anteilig anfällt. "Die Banken lassen nichts unversucht, um teilweise erfolgte Entschädigungen als Sonder- und Härtefälle zu deklarieren. Schon die Anzahl der im Vergleichswege geregelten Härtefälle zeigt, dass diese Deklaration den vorliegenden Beratungsmängeln nicht gerecht wird", ergänzt Klosterhalfen.

Eine Emittentin der Lehman-Zertifikate war die niederländische Lehman-Tochter, Lehman Brothers Treasury B.V. Erwerber von Zertifikaten der Lehman Brothers Treasury B.V. sollten nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, München, grundsätzlich eine Forderungsanmeldung in den Niederlanden prüfen. - Eine Einstellung, die Kochan teilt. Im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die beratende Bank ist hingegen der konkrete Einzelfall zu prüfen.

Hier kommt es wesentlich auf zwei Aspekte an: Der Kunde weist seiner Bank eine fehlerhafte Beratung nach, oder er macht glaubhaft, dass der Berater ihm verdeckte Provisionen verschwiegen hat.

Die fehlerhafte Beratung lässt sich bereits plausibel mit den vorliegenden Verkaufsunterlagen untermauern: Während in den Prospekten expressis verbis ausgeführt wird, dass Schuldverschreibungen keinem Kapitalschutz unterliegen und ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich ist, Käufer von Zertifikaten zudem Erfahrungen mit Derivaten, Optionen und Optionsscheinen haben sollten, ist in den sog. "Flyern", die einigen Lehman-Opfern ausgehändigt wurden, von solchen Risiken keine Rede.

"Oftmals ist es aus unserer Erfahrung auch so, dass Anleger im Sommer 2008 noch einmal auf die beratenden Banken zugegangen sind und die Berater trotz negativer Presseberichte in Bezug auf Lehman Brothers eine Halteempfehlung ausgesprochen haben, der die Anleger gefolgt sind" erläutert Klosterhalfen.

Schadenersatzansprüche können unter bestimmten Voraussetzungen gegen den Vermittler der Zertifikate geltend gemacht werden. Gemäß § 31 WpHG muss eine Anlageberatung anleger- und anlagegerecht erfolgen. Banken oder Sparkassen, die nicht hinreichend über die Risiken der Zertifikate aufgeklärt haben, müssen für den dadurch entstandenen Schaden einstehen, wenn die Ansprüche nicht bereits verjährt sind. Schadenersatzansprüche können auch dann bestehen, wenn die beratende Bank trotz Kenntnis nicht ordnungsgemäß über die eingetretene Krise von Lehman Brothers informiert hat.

Gemäß § 37a WpHG verjähren Ansprüche gegen das beratende Kreditinstitut innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt mit Kauf der Papiere.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger / Kochan Beteiligungs GmbH

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