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Bundesnotarkammer begrüßt GmbH-Reform

Archivmeldung vom 04.08.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Bundesnotarkammer begrüßt die GmbH-Reform. Der "Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)" weist den Notaren wichtige weitere Funktionen zu.

Die bewährte Mitwirkung des Notars beim Gesellschafterwechsel oder der Änderung der Beteiligungshöhe ist ein wichtiger Baustein für den künftig möglichen gutgläubigen Erwerb von Geschäftsanteilen. Dadurch wird der Erwerber in seinem Vertrauen darauf geschützt, dass er den Anteil wirksam erworben hat.

"Die Beteiligung des Notars erhöht die Richtigkeitsgewähr für die beim Handelsregister zu hinterlegende Gesellschafterliste" sagt Dr. Jens Bormann, Hauptgeschäftsführer der Bundesnotarkammer. "Der Rechtsverkehr ist künftig in seinem Vertrauen geschützt, dass sie stimmt. Maßgeblich wird dies durch die Bescheinigung des Notars über die Wirksamkeit der Anteilsabtretung und die Einreichung der Gesellschafterliste durch den Notar ermöglicht. Für den Unternehmer ist dies ein einfaches und unbürokratisches Verfahren, wie die Entwurfsbegründung hervorhebt."

Auch nach der Reform ist der Notar die zentrale Anlaufstelle für den Unternehmer in den Angelegenheiten seiner GmbH. So wird etwa durch gemeinsame Bemühungen von Bund, Ländern und Notaren die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung künftig noch schneller erfolgen können. Dank der Mitwirkung des Notars, der nicht nur den Gesellschaftsvertrag nach den individuellen Wünschen des Unternehmers entwirft und beurkundet, sondern auch für die Richtigkeit der Registeranmeldung Sorge trägt, können schon heute GmbHs teilweise innerhalb weniger Tage errichtet werden. Mit der Einführung des elektronischen Handelsregisters zum 1.01.2007 beschleunigt sich die Gründung nochmals. Der Notar übermittelt dann die Daten elektronisch, so dass sie einfach und schnell per Mouse-click in das Handelsregister übernommen werden können. Eine Eintragung kann dann innerhalb weniger Stunden nach Anmeldung erfolgen.

Somit ist die Gründung einer GmbH in Deutschland ein einfaches, schnelles und kostengünstiges Verfahren. So kann z.B. eine Ein-Mann-GmbH für ca. 320 EUR (zzgl. MwSt.) Notargebühren und 100 EUR Registergebühren errichtet werden.

Über die Bundesnotarkammer: Die Bundesnotarkammer ist die Dachorganisation aller Notarkammern in den Ländern. Sie erarbeitet in allen für die Notare relevanten Fragen gemeinsame Positionen, entwickelt neue Konzepte und vertritt die Notare insbesondere gegenüber politischen und wirtschaftlichen Institutionen. Auf diese Weise betreut sie die Belange von ca. 9.000 Notaren in ganz Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Bundesnotarkammer

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