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Industrie verliert Klage gegen Emissionshandel

Archivmeldung vom 16.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Schlappe für die Gegner des Handels mit Emissionsrechten in der EU. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Emissionshandel rechtmäßig ist. Französische Unternehmen hatten gegen das Emissionssystem geklagt, weil sie sich dadurch benachteiligt fühl

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das europäische System des Handels mit Treibhausgas-Emissionen bestätigt. Mit einem am Dienstag verkündeten Grundsatzurteil wiesen die Luxemburger Richter das Argument mehrerer französischer Stahlproduzenten zurück, der Gleichheitsgrundsatz sei verletzt. (Az: C-127/07)

Die Europäische Union hatte sich beim Klimagipfel von Kyoto verpflichtet, ihren Ausstoß von Treibhausgasen bis 2012 mindestens auf fünf Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Um dieses Ziel möglichst wirtschaftlich zu erreichen, beschloss die EU 2003 den Handel mit Emissionsrechten. Er galt zunächst nur für einzelne Branchen und soll schrittweise erweitert werden.
Stahlunternehmen fühlen sich benachteiligt

Mehrere Stahlunternehmen klagten in Frankreich gegen ihre Einbeziehung in den Handel: Sie seien benachteiligt, weil die Aluminium- und die Kunststoffindustrie noch keine Emissionszertifikate erwerben müssten. Das französische Gericht legte den Streit dem EuGH vor.

Der betonte nun, dass der Emissionshandel eine komplizierte und völlig neuartige Sache sei. Es sei daher gerechtfertigt, dies zunächst in einzelnen Branchen zu erproben. Gleichzeitig habe sich die EU verpflichtet, die schrittweise Erweiterung auf andere Branchen regelmäßig zu überprüfen.
Ausnahmen für Chemie-Industrie

Insbesondere sei es gerechtfertigt gewesen, die Chemie mit ihrer hohen Zahl von europaweit 34.000 Anlagen wegen des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwandes zunächst außen vor zu lassen. Die Aluminiumindustrie sei in ihrer Bedeutung nicht mit dem Stahl vergleichbar; der Ausstoß an Kohlendioxid in der Produktion von Nichteisen-Metallen habe 1990 nur ein Zehntel des Stahlsektors betragen.

In Deutschland hatte bereits im Juni 2005 das Bundesverwaltungsgericht den Emissionshandel für rechtmäßig erklärt. Klagen aus der ebenfalls von Beginn an einbezogenen Zementindustrie wies es ab.
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