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Versandhandelsverband bvh fordert Änderung des deutschen Retourenrechts

Archivmeldung vom 16.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO
Bild: Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO

Nach dem Versandkostenurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) eine Reform des Retourenrechts in Deutschland gefordert.

Hintergrund ist die Tatsache, dass nach dem Urteil deutsche Kunden grundsätzlich keine Versandkosten zahlen müssen, wenn Sie ihr Widerrufsrechts nutzen und die Ware vollständig an das Versandunternehmen zurücksenden. In dem Ausgangsverfahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Frage zu klären, ob Verbraucher nach deutschem Recht die Versandkosten einer solchen Bestellung tragen müssen. Anders als in den europäischen Nachbarländern müssen sie nämlich hierzulande grundsätzlich keine Rücksendekosten übernehmen - Ausnahme sind Kleinbestellungen unter 40 Euro. Der EuGH hat nun entschieden, dass nach Europarecht Verbrauchern bei einer Retoure lediglich die Rücksendekosten auferlegt werden können.

"Das EuGH-Urteil kommt nicht überraschend, denn es folgt der europäischen Fernabsatzrichtlinie in nachvollziehbarer Weise", sagt Christoph Wenk-Fischer, Stv. Hauptgeschäftsführer des bvh, "allerdings gerät durch seine Auswirkungen das ausbalancierte deutsche System in Ungleichgewicht. Der Gesetzgeber muss daher nun das deutsche Rückgaberecht an das Europarecht anpassen, damit Versandunternehmen Verbrauchern wie in den europäischen Nachbarländern Rücksendekosten berechnen können. Auf diese Weise kann einem Missbrauch des Retourenrechts in Deutschland vorgebeugt werden."

Quelle: bvh

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