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Bremsklötze weg für Biogas Kollabieren des Biogasmarktes verhindern

Archivmeldung vom 02.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Timon Fischer

Der Biogasrat e.V., die Vereinigung führender Unternehmen der Biogasbranche, hat nach einem sorgfältigen Abwägungsprozess ein aktuelles Positionspapier beschlossen. Auf dieser Grundlage will der Biogasrat e.V. die Biogasbranche weiterentwickeln und dafür eintreten, dass die politischen Rahmenbedingungen entsprechend verbessert werden.

Der Biogasrat fordert:

   - sehr schnell den Wärmemärkt auch im Wohnungsbestand für Biogas
     zu öffnen, indem die Beimischung vom Biomethan zu Erdgas in
     einer vorgegebenen Quote als Beitrag zur CO2-Minderung anerkannt
     wird. Dabei soll durch geeignete Maßnahmen sichergestellt
     werden, dass Kraft-Wärme-Kopplung, da wo sie möglich ist,
     Vorrang hat. Darüber hinaus soll der Einsatz von Biogas auch in
     größeren KWK-Anlagen attraktiv werden. Um den Wärmemarkt zu
     öffnen, ist kurzfristig die Änderung des
     Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) erforderlich.

Geschieht dies nicht, sind die Ziele von Meseberg hinsichtlich CO2-Minderung und Aufwuchs der Biomasse als Energieträger unerreichbar. Das in der Gasnetzzugangsverordnung definierte Ziel, bis zum Jahr 2020 6 Milliarden m3 Biomethan ins Erdgasnetz einzuspeisen, wäre nicht annähernd zu realisieren. Zudem würde der gut gestartete Biogasmarkt kollabieren, Neuinvestitionen würden zurückgestellt oder unterbleiben, der Zusammenbruch von Unternehmen wäre wahrscheinlich.

   - den Markt für Bioerdgas zu öffnen und sicherzustellen, dass
     Einspeiseanlagen schnell an das Erdgasnetz angeschlossen werden.
     Der Biogasrat lehnt jedoch ein Biogaseinspeisegesetz ab, das
     jenseits des Marktgeschehens,den Erzeugern einen politisch
     definierten Preis garantiert, für den dann der Netzbetreiber das
     Biogas weiterverkaufen kann. Dies ist mit dem Prinzip des
     Unbundlings, also der Trennung von Netzbetrieb und Erzeugung
     bzw. Handel mit leitungsgebundenen Energien, unvereinbar. Der
     freie Biomethanhandel wäre chancenlos. Der Garantiepreis würde
     jede Anstrengung für mehr Effizienz überflüssig machen.

Der Biogasrat e.V. hat sich und die Branche verpflichtet - über die gesamte Wertschöpfungskette - die Biogaserzeugung pro Hektar bis zum Jahr 2020 zu verdoppeln (gegenüber dem Jahr 2000 Inkrafttreten des EEG) oder bei gleichem Produktionsziel die Inanspruchnahme der Flächen zu halbieren. Dies gelingt durch Zuchterfolge, bessere Anbaumethoden und bessere Verfahrenstechnik.

Darüber hinaus spricht sich der Biogasrat in seinem Positionspapier für eine enge Kooperation von Landwirtschaft und Biogasbranche aus, betont die Vielfalt der Einsatzfelder von Biogas und fordert nicht zuletzt notwendige Verbesserungen des Genehmigungsrechts und der Genehmigungspraxis.

Quelle: Biogasrat e.V.

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