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Streit in Mindestlohnkommission: Arbeitgeber machen einmaliges Zugeständnis

Archivmeldung vom 27.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de

Einen Tag vor der entscheidenden Sitzung der Kommission, die die künftige Höhe der gesetzlichen Lohnuntergrenze festlegt, gibt es in dem Gremium Streit über die Geschäftsordnung und Berechnungsmethodik. Das berichtet der "Tagesspiegel" am Montag in seiner Online-Ausgabe.

Die Gewerkschaftsvertreter in der Kommission beharren auf einer Erhöhung des Mindestlohns von aktuell 8,50 Euro pro Stunde um 33 Cent auf 8,83 Euro. Die Arbeitgeber haben durchblicken lassen, sich einer Aufrundung auf 8,85 Euro nicht verschließen zu wollen - allerdings nur in diesem Jahr. Ihre Bedingung ist eine Ergänzung der Geschäftsordnung, die sich die Mindestlohnkommission selbst gegeben hat. Darin will Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, festschreiben, dass ausnahmsweise die 2,4 Prozent für den öffentlichen Dienst jetzt mitgerechnet werden dürfen, berichtet der "Tagesspiegel" weiter. Bei der nächsten Erhöhung des Mindestlohns, die 2019 ansteht, soll dann aber der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst nicht mehr eingehen. Die Gewerkschaftsvertreter in der Kommission wollten sich aber nicht darauf einlassen.

Weitere Hintergründe: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/mindestlohn-8-85-euro-pro-stunde-oder-sogar-neun/13794176.html

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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