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Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer 2010 um 7,5 % auf 4,6 Milliarden Euro gestiegen

Archivmeldung vom 03.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org

Im Jahr 2010 erhöhte sich die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer um 7,5 % gegenüber dem Vorjahr auf 4,6 Milliarden Euro. Nach Angabe des Statistischen Bundesamtes (Destatis) beliefen sich die zugrunde liegenden Erbschaften und Vermächtnisse (Erwerbe von Todes wegen) sowie Schenkungen insgesamt auf 30,6 Milliarden Euro.

Die Anzahl der steuerpflichtigen Erbschaften und Vermächtnisse ging gegenüber 2009 um 17,2 % zurück. Grund hierfür sind unter anderem höhere Freibeträge nach der Erbschaftsteuerreform, die im Jahr 2009 in Kraft trat und sich erstmals in den Daten für 2010 niederschlägt. Der Wert der Vermögensübergänge nahm hingegen um 4,6 % auf 15,9 Milliarden Euro zu. Die hierfür festgesetzte Erbschaftsteuer betrug im Jahr 2010 rund 3,4 Milliarden Euro (+ 16,4 %).

Die Zahl der steuerpflichtigen Schenkungen verringerte sich um 33,0 %. Neben den erhöhten Freibeträgen führte auch eine besonders hohe Fallzahl im Jahr 2009 zu dieser Entwicklung: Vor Inkrafttreten des neuen Erbschaftsrechtes wurden viele Schenkungen vorgezogen, damit noch eine Besteuerung nach altem Recht erfolgen konnte. Der Wert der steuerpflichtigen Schenkungen belief sich auf 14,6 Milliarden Euro (+ 9,8 %). Die festgesetzte Schenkungsteuer ging hingegen um 11,0 % auf 1,2 Milliarden Euro zurück.

Meist vererbten oder verschenkten Eltern ihr Vermögen an ihre Kinder: Auf sie entfielen fast 78 % der steuerpflichtig verschenkten und mehr als 38 % der steuerpflichtig vererbten oder vermachten Vermögenswerte.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik umfasst nur steuerpflichtige Erwerbe. In den Ergebnissen werden jeweils nur Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen berücksichtigt, für die im Berichtsjahr erstmals Steuern festgesetzt wurden. Die meisten Vermögensübertragungen liegen jedoch innerhalb der Freibeträge und werden folglich nicht in der Statistik ausgewiesen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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