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Landgericht Berlin weist in Musterprozess Mieterhöhungen für Hausprojekt im Bezirk Mitte ab

Archivmeldung vom 28.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Landgericht Berlin hat im Streit um Mieterhöhungen für ein Hausprojekt in der Brunnenstraße 6/7 in Berlin-Mitte für die Bewohner entschieden. Der Eigentümer wollte nach Auslaufen der Staffelmiete die Miete weiter erhöhen. Dagegen hatte sich eine Bewohnerin gewehrt und bekam nun zum zweiten Mal recht. Das Gericht hatte das Verfahren als Musterprozess für das gesamte Haus angesehen und deshalb angenommen. »Wenn Leute sich massenhaft kollektiv in einem Projekt zur Wehr setzen, dann kommen auch Lösungen zustande, die nach 20 Jahren Bestand haben. Das ist ein ganz starkes Signal dafür, dass eine kollektive Organisierung sich lohnt.«, sagt die betroffene Mieterin Gisela Neunhöffer der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland".

Bereits im März 2015 hatte das Amtsgericht entschieden, dass der Mietvertrag weitere Mietpreissteigerungen eindeutig ausschließt. Diese Einschätzung bestätigte nun auch das Landgericht. Das Wohnprojekt ist eines der letzten großen in der Stadt und feiert in diesem Jahr sein 25-jähriges Jubiläum. Im Rahmen der Sanierung des Hauses wurden zusammen mit den Bewohnern - unter Beteiligung des Senats und der finanzierenden Investitionsbank Berlin - Staffelmietverträge ausgehandelt, deren Erhöhungen 2012 ausgelaufen waren.

Quelle: neues deutschland (ots)

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