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Gericht weist Lufthansa-Antrag auf Untersagung von Pilotenstreiks zurück

Archivmeldung vom 27.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat am Freitag einen Antrag der Lufthansa auf Untersagung kurzfristiger Streiks ihrer Piloten zurückgewiesen. Die Streiks der Pilotengewerkschaft Cockpit seien von dem verfassungsrechtlich geschützten Streikrecht umfasst, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Die Lufthansa wollte der Cockpit Streiks untersagen lassen, die nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn angekündigt werden. Dies sei jedoch mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht begründbar, so das Arbeitsgericht. Am Donnerstag waren Verhandlungen zwischen Cockpit und der Lufthansa erneut gescheitert. Daher sei "ab sofort" mit weiteren Arbeitskampfmaßnahmen zu rechnen, erklärte die Pilotengewerkschaft.

Hintergrund ist ein Streit zwischen den Piloten und der größten Fluglinie Europas über die betriebsinterne Frührente für die 5.400 Piloten bei der Lufthansa, Germanwings und Lufthansa Cargo.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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