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Zoll kontrolliert bundesweit Baustellen

Archivmeldung vom 16.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Lizenz: PD-Amtliches Werk
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung prüften 3.065 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 9. Mai 2019 Großbaustellen des Baugewerbes. Dabei wurden insgesamt 13.468 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und 569 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt.

Im Fokus der Prüfungen standen die Mindestlohnregelungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Leistungsmissbrauch und illegale Ausländerbeschäftigung. Es wurden 214 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten, hauptsächlich wegen illegalen Aufenthalts, Urkundenfälschung und Ausüben einer unerlaubten Erwerbstätigkeit eingeleitet. Einige der angetroffenen Arbeitnehmer identifizierten sich mit gefälschten, osteuropäischen Ausweisdokumenten. Zudem wurden 80 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die hauptsächlich die Beschäftigung ohne eine erforderliche Arbeitsgenehmigung und das Nichtmitführen von Ausweispapieren betrafen.

In 2.465 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich. Bereits seit dem Jahr 1996 ist das Bauhauptgewerbe von den Mindestlohnregelungen nach dem AEntG erfasst. Aktuell sind dort, je nach Lohngruppe und Bundesland, Mindestlöhne von 12,20 Euro bis 15,20 Euro je Stunde zu zahlen. Dies gilt auch für ausländische Arbeitnehmer, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland zur grenzüberschreitenden Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen nach Deutschland entsandt werden.

Quelle: Generalzolldirektion (ots)

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