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Mindestlohn: Arbeitgeberchef Kramer warnt vor schwerwiegenden Folgen

Archivmeldung vom 04.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Ingo Kramer  Bild: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)
Ingo Kramer Bild: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer warnt vor schwerwiegenden Folgen für den Arbeitsmarkt, sollte die Bundesregierung den gesetzlichen Mindestlohn ohne Ausnahmen beschließen. "Langzeitarbeitslose werden zumindest in bestimmten Regionen kaum noch zu vermitteln sein, wenn für sie der Mindestlohn gilt", sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) der "Welt".

Kramer widersprach damit DGB-Chef Michael Sommer, der vor einem Durchlöchern des Mindestlohns gewarnt hatte. "Die schädlichen Wirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns sollten durch Ausnahmen und Differenzierungen für die Schwächsten am Arbeitsmarkt begrenzt werden", verlangte Kramer. Denn Langzeitarbeitslose und Menschen, die noch nie gearbeitet und keine Ausbildung haben, hätten Kramer zufolge bei einem generellen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro noch größere Schwierigkeiten, einen Einstieg in Arbeit zu finden. Das gelte auch für junge Arbeitnehmer ohne Ausbildung, für die ebenfalls Ausnahmen erforderlich seien.

Bei Langzeitarbeitslosen forderte der Arbeitgeberpräsident, dass mindestens für die ersten zwölf Monate einer Beschäftigung eine Ausnahme eingeführt wird. "Anderenfalls befürchte ich einen Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit." Ohne Ausnahme drohe ein beschäftigungspolitischer Rückschlag so Kramer.

Auch für junge Menschen seien Sonderregeln unabdingbar. Der Mindestlohn dürfe keinen Anreiz für Arbeit statt Ausbildung für junge Menschen setzen, mahnte der BDA-Chef. "Deshalb sollten junge Menschen zumindest bis zum durchschnittlichen Alter, in dem eine Ausbildung absolviert wird, nicht vom Mindestlohn erfasst werden."

Die negative Wirkung eines generellen gesetzlichen Mindestlohns auf Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit könne in anderen europäischen Ländern besichtigt werden. "Ich rate der Bundesregierung dringend, diese Erfahrungen bei der gesetzlichen Ausgestaltung zu berücksichtigen", mahnte Kramer.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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