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Wirecard klagt gegen "Financial Times" und einen Journalisten

Archivmeldung vom 29.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Im Streit über angebliche Bilanzmanipulationen geht der Zahlungsdienstleister Wirecard aus Deutschland in die Offensive. "Die aktuelle Berichterstattung der Zeitung ist Teil einer Reihe von falschen und irreführenden Informationen, die von der Financial Times seit 2015 veröffentlicht werden", sagte der Vorstandsvorsitzende Markus Braun der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Am Freitag hatte die britische Wirtschaftszeitung erneut kritisch berichtet, daraufhin hatte die Wirecard-Aktie in der Spitze fast 9 Prozent verloren. Dies will das Unternehmen aus der Nähe von München nicht länger hinnehmen. "Gegen den Journalisten und die Financial Times haben wir jetzt vor dem Landgericht München ein Verfahren wegen der wiederholten falschen Darstellung von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen sowie der Fehlzitierung von Dokumenten eingeleitet", sagte Braun weiter und unterstellte der Zeitung eine gezielte Absicht. "Die nun veröffentlichten falschen Informationen wurden von der Financial Times absichtlich falsch zitiert, um Tatsachen zu verzerren."

Es gebe Hinweise, dass Marktteilnehmer schon vor der Veröffentlichung des ersten Berichts vorab informiert worden seien. "Nach unserer Feststellungsklage gegen die Financial Times und einen Journalisten schließe ich weitere rechtliche Schritte nicht aus", so Braun. Wirecard hat zuletzt die Ergebnisse eines Untersuchungsberichts der Rechtsanwaltskanzlei Rajah & Tann vorgelegt und sieht sich dadurch entlastet. Braun räumte gegenüber der FAZ auch Fehler in der Vergangenheit ein. "Die Fehlbuchung von 2,5 Millionen Euro hätte nicht passieren dürfen." Man habe zu allen Erkenntnissen umgehend Maßnahmen ergriffen, um die Qualitätssicherung in der Buchhaltung zu verbessern. "Bei dieser Fehlbuchung ist aber weder Vorsatz noch strukturelles Fehlverhalten zu erkennen. Vielmehr wurde ein Softwareprojekt zu spät gestartet und zu früh gebucht."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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